Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-30
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-30
Wortprotokoll
Sie haben es von Ständerat Engler gehört: Die SBB sind die wichtigste Eisenbahngesellschaft der Schweiz. Sie wurden 1902 mit der Verstaatlichung eines Grossteils des Schweizer Eisenbahnnetzes gegründet und erhielten 1999 den Status einer öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft, deren Kapital vollständig vom Bund gehalten wird. Es gab damals bei der Gründung - es wurde erwähnt - einen Schuldenschnitt von gut 11 Milliarden Franken.
Heute ist das Unternehmen wieder stark verschuldet. Als Eigner ist es deshalb unsere Pflicht, die ansteigende Schuldenkurve der SBB zu durchbrechen. Die Vorlage zur nachhaltigen Finanzierung der SBB soll dazu einen Beitrag leisten.
Mit der Vorlage bereinigen wir zudem auch die letzten Auswirkungen der Covid-19-Krise. Die Verschuldung der SBB war durch die hohe Investitionstätigkeit bereits vor Corona trotz der erwirtschafteten Überschüsse stetig angestiegen. Die vom Bund vorgegebene Zielgrösse zur maximalen Nettoverschuldung konnte durch Verbesserungen im operativen Geschäft in den Jahren vor Corona jedoch erfüllt werden. Das änderte sich dann mit der Pandemie: Das Personenverkehrsaufkommen ging aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben drastisch zurück. In der Folge ergriff der Bundesrat - das wissen Sie - für den regionalen Personenverkehr, den Orts- und touristischen Verkehr, aber auch für den Güterverkehr und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen spezifische Massnahmen. Das Ziel war, die Covid-19-bedingten Verluste abzumildern bzw. auszugleichen.
Der Bund richtete aber für den eigenwirtschaftlich zu erbringenden Fernverkehr keine Beiträge aus. In der Folge verzeichneten die SBB in diesem Geschäftsbereich in den Jahren 2020, 2021 und 2022 kumulierte Verluste von über 1 Milliarde Franken. In Verbindung mit einer weiterhin hohen Investitionstätigkeit stieg die Verschuldung der SBB weiter an. Per Ende 2023 betrug die Nettoverschuldung der SBB 11,3 Milliarden Franken. Die SBB konnten und können die vom Bund vorgegebene Zielgrösse zur maximalen Nettoverschuldung trotz der Erholung beim Verkehrsaufkommen vorderhand nicht mehr einhalten.
Für eine finanzielle Stabilisierung der SBB sind verschiedene Gesetzesanpassungen notwendig. Die Vorlage, die wir heute diskutieren, hat zum Ziel, die finanzielle Situation der SBB zu stärken sowie die Verschuldungssituation zu verbessern. Es gilt auch, die Investitionsfähigkeit der SBB nachhaltig sicherzustellen; die Ziele zur maximalen Nettoverschuldung sollen bis 2030 wieder eingehalten werden. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass die SBB in den 2030er-Jahren die anstehenden Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbauschritt 2035 aus eigener Kraft stemmen können. Zudem sollen die Finanzierungsinstrumente des Bundes geklärt und die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds sichergestellt werden.
Die Vorlage beinhaltet drei Massnahmen: den einmaligen Kapitalzuschuss in der Höhe der Fernverkehrsverluste in der Corona-Krise, die Klärung der Finanzierungsinstrumente für die SBB und die Sicherstellung der Liquidität für den Ausbau der Infrastruktur.
Zur ersten Massnahme: Mit dem vorgesehenen Kapitalzuschuss erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes. Das war, wenn ich mich recht erinnere, die Motion 22.3008 der Finanzkommission des Ständerates. Die Defizite der SBB in den von Covid-19 geprägten Jahren resultieren insbesondere aus dem Fernverkehr, und ausgehend davon bemisst sich der Kapitalzuschuss an der Höhe der Verluste in den Jahren 2020 bis 2022 von insgesamt 1,15 Milliarden Franken. Der Kapitalzuschuss reduziert die Schuldenlast der SBB, was umso wichtiger ist, als dadurch die Zinsausgaben reduziert werden können. Denn obwohl die Zinsen nicht mehr gestiegen sind und der Leitzins gesenkt wurde, haben wir trotzdem noch relativ hohe Zinsen, und bei einem Zins von 2 Prozent haben wir Zinsausgaben von 230 Millionen Franken.
Zur zweiten Massnahme, der vorgesehenen Anpassung von Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen: Hier sollen die Finanzierungsinstrumente neu geregelt werden. Die SBB finanzieren sich heute zu wesentlichen Teilen über rückzahlbare Darlehen der Bundestresorerie. Diese sogenannten Tresoreriedarlehen sind Teil des Finanzvermögens des Bundes. Sie werden ausserhalb des Haushalts gewährt und unterliegen somit nicht den Vorgaben der Schuldenbremse. Ihre Sicherheit muss deshalb zwingend gewährleistet sein.
Die stetig wachsende Verschuldung der SBB ist auf die hohe Investitionstätigkeit zurückzuführen. Damit besteht eben auch ein enger Zusammenhang zum politisch gewollten Ausbau der Infrastruktur und zum stetigen Ausbau des Angebots; Ständerat Engler hat es gesagt. Das ist letztlich auch die Verantwortung des Parlamentes, weil der Bahninfrastrukturfonds zwar auf der einen Seite den Ausbau und den Unterhalt finanziert, die SBB auf der anderen Seite aber finanzieren müssen, wenn zusätzlich etwas beschlossen wird, und sich dann je nachdem verschulden.
Sie haben gesehen, dass der Nationalrat diese Anpassung hier nicht genehmigt hat; wir kommen dann in der Detailberatung noch darauf zurück. Ich bin froh, dass Ihre Kommission einen Kompromiss gefunden hat und dieser Kompromiss von Ständerat Engler sogar noch optimiert wurde.
Bei der dritten Massnahme, die Artikel 19 SVAG betrifft, geht es um eine Anpassung, damit die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds gewährleistet ist. Und ich möchte auch noch sagen, dass die SBB selbst ihren Beitrag dazu geleistet haben, wieder ein akzeptables Verschuldungsniveau zu erreichen. Sie haben Kosten- und Effizienzmassnahmen in der Höhe von insgesamt rund 6 Milliarden Franken eingeleitet.
Ich komme zum Schluss. Es ist wichtig, dass die SBB finanziell gesund sind. Das ist wichtig und von zentraler Bedeutung für die Schweiz. Der Bund als Eigner der SBB steht in der Verantwortung. Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie auf die Vorlage eintreten, sodass wir dann in der Detailberatung auch noch die offenen Fragen bereinigen können.