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Dittli Josef · Ständerat · 2024-05-30

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-30

Wortprotokoll

Es geht hier um die Höhe des Kapitalzuschusses. Der Bund soll gemäss der Vorlage den SBB zur Reduktion der verzinslichen Nettoverschuldung einen Kapitalzuschuss in der Höhe der in den Jahren 2020 bis 2022 entstandenen Verluste im Fernverkehr von 1,15 Milliarden Franken leisten. Die Minderheit beantragt Ihnen, diesen Zuschuss auf 600 Millionen Franken zu reduzieren, also mit einem Minus von 515 Millionen fast zu halbieren.

Das Anliegen einer vollständigen Kompensation der Covid-19-Ausfälle geht zurück auf die Motion 22.3008 der Finanzkommission unseres Rates, welche in beiden Räten angenommen wurde. In unserem Rat wurde diese Motion mit 27 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Motion war also schon damals nicht unbestritten.

Die Motion beauftragte den Bundesrat, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der vorsieht, dass die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB durch Gewährung entsprechender Finanzhilfen kompensiert werden. Was man jetzt wissen muss: Die Annahme der Motion kam gegen den Willen des Bundesrates zustande, der die Motion zur Ablehnung beantragt hatte. Der Bundesrat war der Auffassung, es brauche diese Motion nicht. Er begründete seine ablehnende Haltung damit, dass er bereits im Dezember 2021 ein Konzept zur finanziellen Stabilisierung der SBB beschlossen habe, welches auf einer gemeinsam von SBB, UVEK und EFD erstellten Analyse beruht. Es beinhalte Massnahmen im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates der SBB sowie Aufträge an das EFD und das UVEK für zusätzliche Massnahmen des Bundes. Mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sollen die SBB mittelfristig, das heisst spätestens bis 2030, wieder eine finanzielle Situation wie vor der Pandemie erreichen können. Der Bundesrat kam deshalb bereits vor zwei Jahren zum Schluss, dass die eingeschlagene Strategie der SBB fortgesetzt werden könne, ohne zusätzlich Bundesgelder im Sinne der Motion zu beanspruchen.

Nichtsdestotrotz wurde die Motion angenommen, und auftragsgemäss setzt der Bundesrat nun den Willen des Parlamentes um und beantragt unter Artikel 26b Absatz 1 die vollständige Kompensation in der Höhe von 1,15 Milliarden Franken.

In der Zwischenzeit hat sich jetzt aber die Grosswetterlage stark verändert.

1.[NB]Zum Zeitpunkt der Annahme der Motion sprach noch kaum jemand von den schwierigen Bundesfinanzen, von den anstehenden strukturellen Defiziten, welche einschneidende finanzpolitische Massnahmen erfordern. Auch ausserordentlich getätigte Ausgaben müssen irgendwann wieder zurückbezahlt werden. Wir befinden uns ja hier in diesem Bereich. Es geht um die Bundesfinanzen, deren Lage sich massiv verschärft hat, und da müssen wir entsprechend Sorge tragen.

2.[NB]Zum Zeitpunkt der Annahme der Motion glaubte kaum jemand daran, dass die SBB bereits im Jahre 2023 wieder einen Gewinn von immerhin 267 Millionen Franken erwirtschaften würden. Dies ist jedoch eingetroffen. Mit dem Antrag der Minderheit und der vorgesehenen ungefähren Halbierung soll hier mit einer vernünftigen Lösung der veränderten Ausgangslage Rechnung getragen werden. Konsequenterweise hätte man ja auch ganz auf einen Kapitalzuschuss verzichten können. Das will die Minderheit aber nicht. Sie will hier immerhin ein Zeichen setzen.

Als Begründung möchte ich drei weitere grundsätzliche Argumente ins Feld führen, welche für eine Reduktion des Kapitalzuschusses sprechen.

1.[NB]Der Kapitalzuschuss ist ja faktisch nichts anderes als ein Abschreiber des Staates auf die bestehenden Schulden. Damit übernimmt der Bund definitiv die Schulden der SBB, was zur Folge hat, dass die Verschuldung des Bundes steigt und die Passivzinsen zunehmen. Da spielt es schon eine Rolle, ob dieser Kapitalzuschuss 1,15 Milliarden Franken oder 600 Millionen Franken beträgt.

2.[NB]Der Kapitalzuschuss korrigiert weder strukturelle Fehlanreize, noch stärkt er die Rentabilität der SBB. Darüber hinaus schafft er eine Art Präjudiz für einen weiteren ausserordentlichen Schuldenschnitt in der Zukunft. Solche Präjudizien sind gefährlich. Der Sache ist auch nicht geholfen, dass die SBB die teils hohen Gewinne, die vor allem vor Covid-19 in der Immobilienbranche erzielt wurden, vollumfänglich für die Sanierung der Pensionskasse verwendeten - hier geht es um Milliarden.

3.[NB]Da die SBB ausserdem über eine umfassende Staatsgarantie und jetzt grundsätzlich wieder über eine solide Ertragsbasis verfügen, ist der Kapitalzuschuss auch für die Investitionsfähigkeit in dieser Höhe zu hoch. Unsere Finanzkommission, die ja ursprünglich die Motion 22.3008 eingereicht hatte, unterstützte den Antrag auf eine Reduktion auf 600 Millionen Franken, wenn auch knapp mit Stichentscheid des Präsidenten. Sie weist dabei auch auf die interessante Erkenntnis hin, dass die Schulden zwar während der Covid-19-Pandemie anfielen, aber nicht ausschliesslich auf die Folgen der Pandemie zurückzuführen sind. Die Reduktion auf 600 Millionen Franken hätte übrigens keine Auswirkungen auf den Ausbau der Eisenbahnprojekte, wir haben es von Kollege Engler und von der Kommissionssprecherin gehört. Step 2025 und Step 2035 werden beide über den BIF finanziert.

Es wird ins Feld geführt, dass die Reduktion unter Umständen Auswirkungen in Form von temporären Einschränkungen bei der Beschaffung von Rollmaterial und bei Investitionen in [PAGE 376] Bahnhofprojekte haben könnte. Es ist aber Schwarzmalerei, wenn nun davon gesprochen wird, dass mit der Halbierung auf 600 Millionen Franken Bestellungen von Rollmaterial oder Investitionen in Bahnhöfe nicht mehr getätigt werden könnten. Dies ist eine Frage der Planung und der Organisation. Im schlechtesten Fall gibt es am einen oder anderen Projekt eine Verzögerung; das muss aber nicht sein.

Aus der Diskussion in der Kommission zu diesem Antrag habe ich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung auch mitbekommen, dass diese selber davon ausgeht, dass die SBB nach den aktuellen Planungen in den nächsten Jahren kurzfristig voraussichtlich keinen Nettofinanzierungsbedarf haben werden.

Fazit: Die Zeiten haben sich geändert, wir müssen uns nach der Decke strecken, dies umso mehr, als die SBB überraschend schnell wieder positive Zahlen erwirtschaften. Der Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken ist in dieser Höhe nicht notwendig, sondern wünschbar, und für Wünschbares dürfen wir in Zeiten der finanziellen Not kein Geld ausgeben. Vor dem Hintergrund der vom Bundesrat bereits vor zwei Jahren ausgelösten Massnahmen und der aktuellen schwierigen Finanzsituation des Bundes ist eine Kürzung im Sinne der Minderheit von 1,15 Milliarden auf 600 Millionen Franken sinnvoll und vertretbar.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

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