Sollberger Sandra · Nationalrat · 2024-05-30
Sollberger Sandra · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-30
Wortprotokoll
Meine Motion will den Bundesrat beauftragen, in Artikel 4 der Bauarbeitenverordnung Ausnahmen vorzusehen. Um was geht es in Artikel 4? Die revidierte Bauarbeitenverordnung sieht in Artikel 4 vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept zu erstellen. Schutzmassnahmen sollen aufgezeigt werden. Generell ist dagegen nichts einzuwenden. In der Praxis zeigt sich aber seit 2022, dass solche Konzepte bei Bagatellarbeiten, also kleinen, kurzen und standardisierten Arbeiten mit geringem bis gar keinem Gefahrenpotenzial, nicht zweckmässig sind.
Für jede kleine Arbeit braucht es heute ein Konzept. Es gibt keine Ausnahmen. Stellen Sie sich vor, jeder bzw. jede von Ihnen müsste für seine bzw. ihre Parlamentsarbeit ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellen. Nun, für eine dreiwöchige Session wäre das zwar sehr nervend, aber verkraftbar. Stellen Sie sich weiter vor, Sie müssten für jede parlamentarische Initiative, über die Sie in einer Kommission fünf Minuten sprechen, ein eigenes Konzept erstellen. Spätestens da beginnt für mich die Überregulierung.
Tatsächlich ist aber die Realität wie folgt: Wenn ich für kleinere Arbeiten, für Unterhalts- oder Servicearbeiten, die vielleicht nur fünf Minuten dauern, jemanden aus meinem Malerbetrieb zu einem Kunden schicke, muss ich dafür ein dreiseitiges Formular für ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept - ich habe es mitgenommen, falls es jemanden interessiert - ausfüllen. Das ist Bürokratiewahnsinn. Es ist einfach unnötiger Papieraufwand, "Konzeptli"-Schreiberei für die Galerie. Denn nach getaner Arbeit landet das Dokument im Abfallkübel. Und für die nächsten fünf Minuten muss ich schon wieder ein neues Konzept erstellen.
Der Bundesrat will zuwarten. Ich sage: Die Praxis hat klar gezeigt, dass das Ganze unsinnig ist und dass ohne Risiko Ausnahmen für Kleinstarbeiten vorgesehen werden können. Es ist einfach nur ein Riesenaufwand, vor allem für die kleineren KMU.
Wir, die Handwerker, die KMU, wollen vorwärtsmachen und Verbesserungen einleiten. Die Suva ist der richtige Ort, um solche Ausnahmen vorzusehen, da sie nahe an der Praxis ist und die Risiken abschätzen kann. Auch bei der Suva herrscht offenbar die Einsicht, dass für kleine Arbeiten separate Konzepte unnötig sind und dass es andere Wege gäbe, wenn die Verordnung Ausnahmen erlaubte. Stand heute gibt es diese Ausnahmen aber nicht. Das soll sich ändern.
Diese Motion kann also ohne Abstriche an der Arbeitssicherheit und der Gesundheit umgesetzt werden. Gleichzeitig können Bürokratie und Regulierungswahn in einem konkreten Fall reduziert werden.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.