Würth Benedikt · Ständerat · 2024-06-03
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-03
Wortprotokoll
Ich finde, in dieser Debatte wurde von Anhängern wie Gegnern dieser Motion sehr viel Richtiges gesagt. Ich teile auch die geopolitischen Einschätzungen, aber ich kann einen Punkt nicht nachvollziehen, nämlich wie man die Schuldenbremse gegen die Sicherheitspolitik ausspielen kann. Herr Rieder hat das vorhin eigentlich gut ausgeführt, und ich möchte nur einen Punkt anfügen: Die Schuldenbremse ist im Prinzip nicht ein Instrument restriktiver Finanzpolitik, wie das immer wieder gesagt wird. Die Schuldenbremse sagt ja nur, dass wir den Haushalt im Gleichgewicht halten müssen. Sie ist ein Instrument der Generationengerechtigkeit, nichts anderes. Die Schuldenbremse sagt nicht, ob der Ausgleich einnahmen- oder [PAGE 394] ausgabenseitig gemacht werden soll, aber es können nicht Kosten beschlossen werden, die schlussendlich nicht finanziert sind.
Ich bin auch in die Geschichte der Schuldenbremse gegangen. Das ist tatsächlich interessant, wie das vorhin auch Kollege Fässler ausgeführt hat. Wir müssen uns vielleicht auch etwas vor Augen führen, wo wir in den 1990er-Jahren waren, als die Schuldenbremse eingeführt wurde. Die Schweiz stand wirtschaftlich sehr schlecht oder recht mässig da, insbesondere hatten wir ein grosses Schuldenproblem. In diesem Umfeld wurde dieses Instrument geschaffen, und darum hat das Volk auch mit überwältigendem Mehr Ja dazu gesagt. Früher, vor dieser Bestimmung, verfügte die Verfassung bereits über eine Verpflichtung zum Haushaltsausgleich, nur gab es damals keine Rechtsfolgen. Bundesrat Villiger sagte in der Debatte dazu, es sei "eine Muss-Vorschrift, die wir schnöde nicht eingehalten haben" (AB 2001 S 81).
Entscheidend bei der Schuldenbremse war also eigentlich, dass man mit ihr Rechtsregeln geschaffen hat, die Auskunft darüber geben, was passiert, wenn es zu einem Bilanzfehlbetrag kommt. Das heisst dann nämlich, dass ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf wieder abgetragen werden muss, nicht innert Jahresfrist, sondern über längere Frist. Neu wurde auch die Regel eingeführt, dass es einen Ausgabenplafond gibt. Rechtsregeln sind also die entscheidende Voraussetzung, damit überhaupt die Pflicht zum Haushaltsausgleich funktioniert. Sonst passiert es wie in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren, dass man zwar eine Verfassungsvorschrift hat, sich die Politik aber darüber hinwegsetzt. Darum ist die Frage, wie wir als Parlament diese Verantwortung wahrnehmen, ganz entscheidend.
Andere Länder, das wurde auch kurz angesprochen, haben dieses Problem auch; ganz Europa hat ein Problem mit der Nachrüstung der Armee. Wir sind damit also nicht alleine. Deutschland hat gesagt: Okay, wir machen einen Sonderhaushalt. Was hat das Bundesverfassungsgericht dazu gesagt? Das geht nicht. In der Schweiz haben wir kein Bundesverfassungsgericht: Wir sind die Verfassungsrichter, also müssen wir diese Regeln anwenden. Wenn wir sie nicht anwenden, dann wäre das ein Rückfall in die 1980er- und 1990er-Jahre; das wäre ein Rückfall in die Schuldenwirtschaft. Das können wir nicht machen.
Es wurde gesagt, die Frage der Nichtsteuerbarkeit sei ziemlich wichtig in dieser Debatte, das sei das Kriterium. Ich glaube, die Vorlage, die wir nachher beraten, die Armeebotschaft, zeigt es auf: Wir haben verschiedene Anträge in Bezug auf die Frage, wie wir die Armee alimentieren wollen. Es ist also offensichtlich steuerbar. Nichts anderes kann man aus der Vorlage zur Armeebotschaft ableiten; sie liefert dafür den besten Beweis.
Kollege Broulis hat auch den wichtigen Aspekt der Dauerhaftigkeit der Auslagerung dieser Mehrausgaben aus dem ordentlichen Haushalt erwähnt. Die Subkommissionen der beiden Finanzkommissionen, die für das VBS zuständig sind, haben sich einen Tag lang intensiv mit der Armee beschäftigt. Wir reden hier nicht über 2030 oder 2035, wenn wir ganz ehrlich sind. Es geht darüber hinaus. Das schwarze Buch, das jetzt immer wieder zitiert wird, zeigt eigentlich auf, was wir bis 2040, 2045 benötigen. Im Prinzip geht es nicht um 10 Milliarden Franken, sondern um wesentlich mehr. Vor diesem Hintergrund ist es klar: Wenn wir diesen Schritt machen, was ich nicht hoffe, dann ist im Prinzip die Tür zu einem Sonderhaushalt offen, und das wäre nach meinem Dafürhalten nicht verfassungskonform.
Wir müssen den Ausgleich bewerkstelligen, wir können das ausgaben- und einnahmenseitig tun. Ich bin der Meinung, dass es unrealistisch ist, die Nachfinanzierung, die Nachrüstung der Armee nur ausgabenseitig zu bewerkstelligen. Das wird nicht gehen. Wir müssen hier Kompromisse finden, da teile ich die Auffassung von Kollegin Roth. Wir müssen Kompromisse finden, um dieses Problem zu lösen, aber wir müssen diese Kompromisse auf dem Boden der Verfassung finden. Ich bin überzeugt, dass gerade der Ständerat die Kraft dazu haben wird.
Noch ein Wort zum Thema Ukraine: Ich glaube, es ist wichtig, zu erwähnen, dass der Bundesrat diesbezüglich Beschlüsse gefasst hat. Am 22.[NB]Mai hat der Bundesrat die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Wir haben ja gesagt, er müsse in diesem Kontext Lösungen bringen, wie die Ukraine in der nächsten Phase mit zusätzlichen Mitteln zu alimentieren sei. Diese hat der Bundesrat jetzt geliefert, sie liegen auf dem Tisch, wir werden sie diskutieren. Vor diesem Hintergrund macht die Verknüpfung mit der Ukraine, wie sie der Motion zugrunde liegt, meines Erachtens wenig Sinn.
Zum Schluss noch: Es wurde gesagt, wir stünden bezüglich Verschuldung super da. Ja, das stimmt, im internationalen Vergleich steht die Schweiz recht gut da. Wenn man das allerdings konsolidiert, auch unter Einbezug der Sozialversicherungen, insbesondere mit Blick auf die mittel- und längerfristigen Perspektiven, dann sieht es auch nicht mehr so gut aus. Auch das gehört zur Wahrheit an diesem Tag, an dem wir eine wichtige finanzpolitische Weichenstellung vornehmen. Und lesen Sie heute einfach die Zeitung, den Artikel in der "NZZ" mit dem Titel "Frankreichs Kreditwürdigkeit bröckelt". Frankreich, die Grande Nation, gibt mittlerweile so viel für die Landesverteidigung aus wie für den Zinsendienst, nämlich 50 Milliarden Euro, Tendenz steigend aufgrund der Zinssituation. Das schafft auch keine Sicherheit.
Ich glaube, wir müssen wirklich beides tun. Wir müssen diese Sicherheitsnachrüstung dringend und schnell machen. Wir müssen Kompromisse finden, aber wir müssen auch die Verfassung einhalten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.