Amherd Viola · Bundesrat · 2024-06-03
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-06-03
Wortprotokoll
Die Armeebotschaft 2024 ist zentral für die künftige Ausrichtung der Armee, und zwar über die aktuelle Legislaturperiode hinaus. Diese neue Art von Armeebotschaft geht auf eine Empfehlung einer externen Analyse zurück, die ich im Herbst 2019 in Auftrag gegeben habe. Diese Empfehlung sah vor, die Rolle des Parlamentes bei der strategischen Ausrichtung der Armee und ihrer Fähigkeiten zu stärken.
Dem kommt der Bundesrat mit dem vorliegenden Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee für die nächsten zwölf Jahre nach. Das Parlament beschliesst damit die strategische Ausrichtung der Armee. Dadurch kann sich die parlamentarische Debatte auf die für die Armee notwendigen Fähigkeiten fokussieren. Es geht nicht mehr nur um einzelne Rüstungsbeschaffungen, die bis anhin im Zentrum standen. Im vorliegenden Bundesbeschluss über die Eckwerte der Ausrichtung sind zehn Fähigkeitsbereiche der Armee und die vorgesehene Entwicklung für jeden einzelnen Bereich beschrieben. Dazu wird in der Armeebotschaft 2024 ein Vergleich zwischen dem aktuellen Fähigkeitsprofil und dem angestrebten Fähigkeitsprofil 2035 dargestellt. Im Zentrum steht folglich die Frage, auf welche Bedrohungsszenarien die Armee sich ausrichten soll und welche Fähigkeiten dazu notwendig sind. In der Vergangenheit fehlte diese Gesamtsicht in der Armeebotschaft.
Ausgehend von verschiedenen Bedrohungsszenarien und unter Berücksichtigung des sicherheitspolitischen Umfelds wurden drei Varianten erarbeitet. Die erste Variante geht davon aus, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit einer militärischen Bedrohung aus der Distanz am grössten ist. Die zweite Variante geht davon aus, dass Formen der hybriden Konfliktführung - der militärischen Bedrohung aus der Distanz und eines militärischen Angriffs - gleichzeitig oder in rascher Abfolge eintreten können. Die dritte Variante fokussiert auf einen umfassenden militärischen Angriff.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, von der zweiten Variante auszugehen. Dies ist die Variante, die eine ausgewogene Fähigkeitsentwicklung vorsieht. Unsere Armee muss einer Vielzahl möglicher Bedrohungen entgegentreten können. Daher muss sie über ein breites und ausgewogenes Fähigkeitsprofil verfügen. Ein Aggressor wird nämlich in erster Linie versuchen, auf Verwundbarkeiten einzuwirken und Fähigkeitslücken auszunutzen. Das bedeutet gleichzeitig: Je weniger Lücken bestehen, desto beschränkter sind die gegnerischen Handlungsmöglichkeiten.
Es wäre daher nicht zweckmässig, den Fokus nur auf einen Teil der potenziellen Bedrohungen auszurichten. Hinzu kommt, dass die Armee mit einem breiten, ausgewogenen Fähigkeitsprofil die anderen sicherheitspolitischen Instrumente wirksamer ergänzen und deren Durchhaltefähigkeit erhöhen kann. Aufgrund der verfügbaren finanziellen Mittel müssen mit dieser Variante zwar Abstriche bei der[NB]Tiefe[NB]der[NB]Fähigkeitsausprägungen in Kauf genommen werden, die wesentlichen Fähigkeitslücken werden jedoch geschlossen.
Fähigkeitslücken bestehen insbesondere bei der Führung und Vernetzung sowie beim Nachrichtenverbund und den Sensoren, aber auch bei den Fähigkeiten zur Wirkung am Boden, in der Luft sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Die Führungsfähigkeit der Armee soll verbessert und das Sensorenspektrum gestärkt werden. Auch sollen Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite, ein radgestütztes Artilleriesystem und eine Boden-Boden-Lenkwaffe beschafft werden. Hinzu kommen der erneute Werterhalt des Kampfpanzers Leopard, der Aufbau des Kommandos Cyber und die Ergänzungsbeschaffung von Munition. Mittelfristig werden auch Investitionen in die Logistik, in die Luftmobilität oder in die Fähigkeit der indirekten Wirkung notwendig sein.
Da grosse Rüstungsbeschaffungen zwischen sieben und zwölf Jahre dauern, sieht die Armee eine kontinuierliche Modernisierung der Truppen vor. Diese schrittweise Modernisierung dient dazu, dass die Armee eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit trotz langer Beschaffungsfristen rascher erreichen kann.
Ein weiterer Eckwert für die Ausrichtung der Armee besteht darin, die internationale Kooperation auszubauen. Damit kann die Armee Know-how aufbauen und bewährte Standards übernehmen. Beispielsweise können dadurch auch Rüstungsbeschaffungen effizienter gestaltet werden, indem Synergien in den Bereichen Ausbildung, Unterhalt oder Logistik genutzt werden.
Ich komme nun zu den Minderheitsanträgen zu den Artikeln 1 und 2.
Zur Ausrichtung der Armee in Artikel 1 und zu den Eckwerten in Artikel 2 liegen zwei Minderheitsanträge Roth Franziska vor. Die Minderheitsanträge wollen die Armee so ausrichten, dass sie zu Schutz und Rettung der Bevölkerung in einem hybriden Konfliktumfeld und im Katastrophenfall gestärkt wird. Die Minderheit Roth Franziska basiert damit auf keiner der drei Varianten, die in der Armeebotschaft 2024 zur strategischen Ausrichtung der Armee ausgeführt sind. Sie stellt vielmehr eine zusätzliche, neue Variante dar.
Die Bundesverfassung hält klar fest: Die Armee "verteidigt das Land und seine Bevölkerung". In der Konsequenz muss die Armee also verteidigungsfähig sein. Beantragt wird nun aber eine Ausrichtung der Armee an den Fähigkeiten zu Schutz und Rettung. Einerseits würde die Armee so ihren Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllen können. Andererseits sind die Eckwerte, die angestrebt werden sollen, Aufgaben der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz: der Polizei und des Zivilschutzes und damit auch der Kantone. Die Armee unterstützt die Behörden in[NB]diesem[NB]Bereich[NB]ausschliesslich[NB]subsidiär, also wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen, und somit stets zeitlich begrenzt.
Gestützt auf den Verfassungsauftrag, aus einer sicherheitspolitischen Gesamtsicht und angesichts der aktuellen Lage in Europa ist die Ausrichtung der Armee auf ihre subsidiären Aufgaben abzulehnen.
Entsprechend bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Roth Franziska zu den Artikeln 1 und 2 abzulehnen.