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preparatory:AB 34010

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-07

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Geschäft um die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen. Die Bundesverfassung gibt dem Bund die Kompetenz, für im Inland erbrachte Tourismusleistungen im Gesetz einen tieferen Mehrwertsteuersatz festzulegen. Die Bundesversammlung hat diese Kompetenz ausgeschöpft und gemäss Artikel 36 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes einen reduzierten Satz von 3,6 Prozent festgelegt. Dieser ist bis ins Jahr 2003 befristet. Basierend auf einer Kommissionsinitiative der WAK-SR hat der Ständerat als Erstrat diesem Sondersatz beziehungsweise der Verlängerung bis ins Jahr 2006 einstimmig zugestimmt. Er hat diesen Entscheid ohne grosse materielle Diskussion über Sinn und Unsinn des Sondersatzes gefällt, da diese Diskussion im Zusammenhang mit der neuen Finanzordnung in naher Zukunft ohnehin geführt werden muss. Die Frage des Sondersatzes soll sogar dem Volk gestellt werden. Der Bundesrat ist mit der Verlängerung einverstanden.

In der WAK konnten wir uns einer materiellen Diskussion nicht ganz entziehen, da wir einen Nichteintretensantrag Gysin Remo hatten. Die Hauptdiskussion über Sinn und Zweck der Tourismusförderung und die Rahmenbedingungen, die Strukturen, die Belastungen der Tourismuswirtschaft wurden im vorherigen Traktandum diskutiert, sowohl in der Kommission als auch natürlich teilweise hier im Rat.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass wir uns Ständerat und Bundesrat anschliessen und den Mehrwertsteuersatz von 3,6 Prozent auf Beherbergungsleistungen bis ins Jahr 2006 verlängern sollten. Die Mehrheit der Kommission hat insbesondere festgestellt, dass sich die Einführung des Sondersatzes 1996 in zusätzlichen Übernachtungen niedergeschlagen hat, dass andere Staaten auch Sondersätze für die Beherbergungsbetriebe kennen, welche teilweise tiefer sind als der normale Satz in der Schweiz, und dass die Tourismusbranche effektiv eine Exportbranche ist. Sie erbringt die Leistungen im Lande selber, aber rund 60 Prozent der erbrachten Leistungen sind für Ausländer bestimmt.

Die Mehrheit der Kommission konnte sich der Argumentation von Gysin Remo, dass die schlechte Finanzlage des Bundes durch eine Steuererhöhung für die Beherbergungsindustrie abgefedert werden müsse, nicht anschliessen. Eine Steuererhöhung für die Tourismuswirtschaft ist im Moment nicht das Nötigste.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission - welche mit 10 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten votiert und dem Geschäft schlussendlich mit 11 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt hat -, der Mehrheit zu folgen.