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Stark Jakob · Ständerat · 2024-06-04

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-04

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das wir jetzt verlängern wollen, wurde am 4.[NB]Oktober 2002 beschlossen und ist seit dem 1.[NB]Februar 2003 in Kraft. Es war befristet auf acht Jahre, das heisst bis 2010. Obwohl ich weiss, wie die Mehrheitsverhältnisse hier liegen, erlaube ich mir, doch noch auf diesen, von mir aus gesehen, wunden Punkt hinzuweisen. Die Geltungsdauer des befristeten Gesetzes wurde bis jetzt viermal verlängert, nämlich 2010, 2014, 2018 und 2022. In Artikel 10 Absatz 4 KBFHG heisst es heute noch: "Die Geltungsdauer des Gesetzes wird bis zum 31.[NB]Januar 2015 letztmals verlängert." Das war 2014. Aber nach dieser "letztmaligen" Verlängerung wurde es noch zweimal verlängert und jetzt noch ein drittes Mal, vermutlich wirklich ein letztes Mal, ich weiss es nicht. Ich frage Sie einfach: Wie viel ist eigentlich ein Gesetzestext wert?

Dieses Programm ist ein befristetes Impulsprogramm zur Schaffung von Betreuungsplätzen; es ist eine Anschubfinanzierung seit 21 Jahren. Das ist keine Befristung mehr; manche Ehen dauern heute ja weniger lang als 21 Jahre. Und es ist auch kein Anschub mehr, sondern ein Dauerantrieb. Anschub funktioniert anders: Ein Bob auf der Bobbahn wird angeschoben, aber er kommt schnell auf Touren und ist bald im Ziel. 21 Jahre, das ist eine Generation lang. Es könnte also sein, dass heute ein Mädchen eine geförderte Kita besucht, in der bereits ihre Mutter betreut wurde.

In Artikel 2 Absatz 2 des erwähnten Gesetzes heisst es: "Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neue Institutionen gewährt. Sie können auch für bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Angebot wesentlich erhöhen." Seit 21 Jahren werden also Beiträge gegeben, nur für neue Institutionen oder für Institutionen, die wesentlich erweitert werden. Ich glaube nicht daran, dass das so eingehalten wird, sonst wäre ja die nötige Zahl längst erreicht worden. Diese Anschubfinanzierung ist also zu einer Dauerfinanzierung geworden.

Es ist deshalb ja eigentlich nur richtig, dass der Bund bzw. das Parlament hier eine Dauerlösung machen will. Aber, und das wissen Sie, die Verfassungsmässigkeit steht auf wackeligen Beinen, würde ich sagen. Ich möchte nur auf die Volksabstimmung vom 3.[NB]März 2013 hinweisen. Damals wurde in der Schweiz über einen Verfassungsartikel zur Familienpolitik abgestimmt. Im Abstimmungsbüchlein hiess es: "Die geltende Verfassung enthält allerdings keinen Auftrag an den Bund oder die Kantone, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern." Deshalb wurde die Ergänzung der Verfassung [PAGE 437] vorgeschlagen. Die Volksabstimmung vom 3.[NB]März ging negativ aus, weil das Ständemehr zur Ablehnung dieser Vorlage führte.

Ich möchte nicht länger reden. Ich weiss, dass ein anderer Zeitgeist weht. Trotzdem war es mir wichtig, auf die Schwächen und Widersprüche der beiden Vorlagen hinzuweisen.

Ich beantrage Ihnen im Namen meiner Minderheit, die Gesetzesänderung und den Bundesbeschluss abzulehnen und damit 50 Millionen Franken zu sparen.