Müller Damian · Ständerat · 2024-06-04
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-04
Wortprotokoll
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Regulierungen für den Kauf von Medikamenten für Spitäler zu vereinfachen, um Kosten zu senken. Die Packungsbeilage soll für Medikamente zum Einsatz in Spitälern neu optional sein.
Ziffer 1 der Motion sieht Folgendes vor: Unter der Voraussetzung, dass ein QR-Code auf der Packung angebracht ist, könnte bei Spitalpräparaten und bei Packungsgrössen, welche ausschliesslich im Spital verwendet werden, künftig auf eine Packungsbeilage verzichtet werden. Von dieser Änderung in Ziffer 1 der Motion wären jedoch nur einzelne Arzneimittel respektive Packungsgrössen betroffen. Die Auswirkungen einer Anpassung der Rechtsgrundlagen wären entsprechend gering. Für den Fall einer Annahme von Ziffer 1 der Motion im Erstrat - die mit der Zustimmung im Nationalrat in der Zwischenzeit erfolgt ist - hat sich der Bundesrat deshalb vorbehalten, zu prüfen, ob auf[NB]eine[NB]Packungsbeilage[NB]bei[NB]allen[NB]Arzneiformen verzichtet werden kann, die ausschliesslich von Fachpersonen angewendet werden und auf deren Packung ein QR-Code angebracht ist.
Ziffer 2 der Motion steht heute nicht mehr zur Diskussion. Sie umfasste Folgendes: Die Vorgabe, dass Generika in allen Packungsgrössen, Dosisstärken und Darreichungsformen angeboten werden müssen, gilt nur für die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste und nicht für die Marktzulassung durch Swissmedic. Das Ziel von Ziffer 2, die Versorgung mit Generika zu fördern, ist an sich richtig. Als mögliche Massnahme zur Verbesserung der Versorgung mit Generika prüft das Bundesamt für Gesundheit deshalb eine Anpassung der genannten Vorgabe zum Angebot aller Packungsgrössen und Dosisstärken für Generika. Die Folgen einer Lockerung werden aktuell vertieft geprüft. Diese Prüfung wird voraussichtlich im kommenden Jahr abgeschlossen sein. Es macht daher keinen Sinn, ohne die vertiefte Prüfung der Auswirkungen eine Sonderregelung nur für den Vertriebskanal Spital einzuführen.
Der Bundesrat hat deshalb die Annahme von Ziffer 1 und die Ablehnung von Ziffer 2 der Motion beantragt. Am 22.[NB]Dezember des letzten Jahres ist der Nationalrat diesem Antrag gefolgt.
Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19.[NB]März dieses Jahres die Motion geprüft. Die Kommission unterstützt die Motion in einer abgeänderten Form. So soll eben bei allen Arzneimitteln, die ausschliesslich von Medizinalpersonen angewendet werden und auf deren Verpackung ein QR-Code angebracht ist, auf eine Packungsbeilage verzichtet werden können und nicht nur bei Medikamenten für den Einsatz in Spitälern. Mit der vorgeschlagenen Textänderung geht die Motion über den ursprünglich auf den Spitalbereich beschränkten Anwendungsbereich hinaus und umfasst eine breite Palette von Arzneimitteln. Medikamente, die nicht nur von medizinischen Fachpersonen gekauft oder verwendet werden können, sind von der beantragten Änderung nicht betroffen und müssen weiterhin mit einer Packungsbeilage abgegeben werden.
Die Kommission beantragt einstimmig, Ziffer 1 der Motion gemäss ihrem Änderungsantrag anzunehmen; Sie sehen das unter Ziffer 4 des Berichtes. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.