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Goll Christine · Nationalrat · 2003-05-08

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-08

Wortprotokoll

In der ersten Phase wurde der Parlamentarischen Initiative Stump im Nationalrat am 26. September 2002 einstimmig Folge gegeben. Der nun vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer wurde von der WAK am 17. Februar 2003 zugestimmt, ebenfalls mit Einstimmigkeit der Kommissionsmitglieder.

Mit dem geltenden Recht unterstehen die Empfänger und Empfängerinnen von Forschungsgeldern zwar nicht der Mehrwertsteuer, der Mehrwertsteuer untersteht allerdings die Weitergabe dieser Forschungsgelder. Problematisch dabei ist, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte oft über ein Kompetenzzentrum abgewickelt werden. In einem solchen "leading house" besteht ein Netz von einzelnen Partnerinnen und Partnern und von Partnerinstitutionen, denen Aufgaben zugewiesen und Aufträge erteilt werden. Wenn die Weiterleitung von Forschungsförderungsmitteln zwischen den Forschenden steuerbar bleibt, hat dies negative Auswirkungen auf eben diese Forschungskooperationen.

Mit der angestrebten Steuerbefreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung werden zwei Ziele verfolgt:

1. Forschungsgelder sollen durch das Weiterleiten innerhalb eines solchen Kompetenzzentrums nicht reduziert werden. Forschungsgemeinschaften sind im Interesse der Bündelung der Kräfte und damit gerade auch der Geldgeber. Von Bedeutung ist dies vor allem dann, wenn der Bund Geldgeber ist. Die Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz und die Unterstützung von hochschulpolitischen Zielen können nur erreicht werden, wenn den Projekten in den Bereichen Forschung und Entwicklung auch mehr Geld verbleibt, als dies heute mit der geltenden Mehrwertsteuerbelastung möglich ist.

2. Entschädigungen, die für gegenseitig erbrachte Leistungen innerhalb des gleichen Forschungsvorhabens erbracht werden, sollen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein.

Die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen innerhalb eines Projektes soll nicht unnötig behindert werden. Einzelforscher und Einzelforscherinnen sowie Forschungsgemeinschaften werden damit steuerrechtlich gleichgestellt. Die WAK hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung sowohl öffentliche als auch private Forschungsgelder umfasst. Damit wird die Neuregelung auch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme vom 30. April 2003 die von der WAK verabschiedete Änderung des Mehrwertsteuergesetzes ab und argumentiert ausschliesslich mit der Lage der Bundesfinanzen. Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen der vom Nationalrat einstimmig gutgeheissenen Parlamentarischen Initiative Stump, ist jedoch nicht bereit, auch nur äusserst geringe Steuerausfälle in Kauf zu nehmen.

Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 6. Mai 2003 die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen und hält weiterhin einstimmig an ihrem Antrag fest. Im Vordergrund steht für die WAK dabei die überwiegend grosse Bedeutung der Forschung für die Schweizer Wirtschaft.

Im Namen der einstimmigen WAK beantrage ich Ihnen deshalb, der vorliegenden Gesetzesänderung zuzustimmen.