Wyssmann Rémy · Nationalrat · 2024-06-05
Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-05
Wortprotokoll
Kollege Buffat sagte es: Unsere Grundwerte in dieser Legislatur sind Föderalismus, direkte Demokratie, Unabhängigkeit, Neutralität und vor allem auch Subsidiarität. Was verstehen wir unter Subsidiarität? Wir verstehen darunter, dass der Staat nur dort eingreifen muss, wo Private es nicht schaffen, ein Ziel zu erreichen. Deshalb haben wir auch drei Minderheitsanträge eingereicht. Ich möchte Ihnen diese schnell vorstellen.
Die erste Minderheit betrifft Artikel 10 Ziffer 54ter. Hier geht es um die Verabschiedung einer nationalen Strategie für Weiterbildung und Berufsbildung sowie Nachholbildung, um den Einstieg bzw. die Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern. Der Ständerat beschloss die Streichung dieser Massnahme, die nationalrätliche Delegation in der Einigungskonferenz wollte am nationalrätlichen Wortlaut festhalten. Wir lehnen diese Massnahme ab.
Die zweite Minderheit betrifft Artikel 11 Ziffer 56ter. Hier geht es um die Festlegung der Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030. Auch hier beschloss der Ständerat die Streichung der Massnahme. Auch hier will die Einigungskonferenz am nationalrätlichen Wortlaut festhalten. Wir lehnen diese Massnahme ebenfalls ab.
Die dritte Minderheit besteht zur Massnahme in Artikel 13 Ziffer 64ter. Hier geht es um die Anpassung der Sozialversicherungssysteme, die vorgenommen werden soll, um die soziale Absicherung professioneller Kulturschaffender zu verbessern. Der Ständerat beschloss hier die Streichung des ursprünglichen Wortlautes. In der Einigungskonferenz wurde ein neuer Wortlaut vorgeschlagen. Dieser wurde von der Mehrheit angenommen. Wir lehnen auch diese Massnahme ab.
Diese Massnahmen sind nach unserer Auffassung zum heutigen Zeitpunkt nicht notwendig und führen nur zu neuen Ausgaben - zur Ausgabe finanzieller Mittel, die wir nicht haben. Hinsichtlich der zuletzt genannten Massnahme lehnen wir eine Privilegierung eines einzelnen Berufsstandes ab. Es gibt keinen Grund für entsprechende Sonderrechte. Mit der gleichen Argumentation könnte man alle anderen Selbstständigerwerbenden ebenfalls zusätzlich durch staatliche Sozialversicherungen absichern.
Im Übrigen folgen wir den Anträgen der Einigungskonferenz und somit der Mehrheit.
Wir bitten Sie aus den dargelegten Gründen, unseren drei Minderheiten zu folgen.