Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-06-05
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte hier gerne erklären, dass ich den Ansatz, das Recht auf eine intakte Umwelt mit den Menschenrechten zu verbinden, nicht absurd finde, im Gegenteil. Ich begrüsse eigentlich die Debatte seit diesem denkwürdigen Urteil in Strassburg. Es bringt uns ins Bewusstsein, wie sehr wir als Gesellschaft und als aktuell politisch Gestaltende in der Verantwortung stehen. Dass wir unseren nächsten Generationen eine bessere Umwelt überlassen, soll unser Streben und unsere politische Verantwortung sein.
Das eigentliche Verursacherprinzip kommt in den ganzen Bemühungen um den Klimaschutz, den Schutz der Biodiversität, den Schutz unserer Umwelt zu wenig zum Tragen. Jedes Produkt, das Sie kaufen, jeder Flug, den Sie tätigen, jede Reise, die Sie unternehmen, jede Autofahrt, die Sie tun, invadiert die Umwelt mehr, als es uns im Gegensatz zur Umwelt letztlich kostet. Ich gebe nur ein Beispiel: Pro Passagierkilometer werden 72,7 Kilogramm CO2 emittiert, das heisst für die Strecke Zürich-New York beispielsweise 2,7 Tonnen pro Person. Ich sage offen, das beschäftigt mich, und unsere Aufgabe ist es, die politischen Instrumente zu schaffen, die politischen Mehrheiten zu erreichen, um beispielsweise den CO2-Ausstoss zu senken und Anstrengungen zu unternehmen, die Umwelt besser zu schützen. Sie gehört uns nicht, wir haben sie nur geliehen.
Aber dieses Urteil - ich hatte die Gelegenheit und die Chance, verschiedenste Expertinnen und Experten anzuhören - ist juristisch wirklich schwierig haltbar. Ich würdige hier - Sie sehen, ich beziehe mich hier auf den Beginn der Erklärung der Kommission - die historische Bedeutung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und bringe dem zentralen Beitrag, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit zu der Entwicklung eines wirksamen Grundrechtsschutzes in Europa und in der Schweiz geleistet hat, grossen Respekt entgegen. Gerade deswegen, gerade wegen dieser Erklärungen des Ständerates und auch weil ich Forderungen, dass die Schweiz aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte austreten soll, als unmöglich erachte, möchte ich Sie bitten, nachher diesem klaren Bekenntnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuzustimmen. Daran soll es keinen Zweifel geben, und wer auch immer hier zustimmt, bekennt sich schwarz auf weiss zu diesem Gerichtshof.
Er sagt auch, dass wir dieses Urteil alles andere als ignorieren. Wir werten es. Wir sind in einer Demokratie. Wir dürfen [PAGE 473] eine Meinung abgeben. Wir dürfen ein Gericht, das ganz offensichtlich nicht alles in Betracht zieht, was wir für den Umweltschutz tun, mit den zusätzlichen Materialien bedienen, und wir dürfen dem Gericht entgegenhalten, dass es in seinen Abklärungen Lücken hat. Wir dürfen einem Gericht entgegenhalten, dass wir der Meinung sind, die Forderungen, welche man an uns stellt, seien erfüllt. Die Gewaltenteilung ist nicht geritzt, wenn wir als Parlament mitteilen, dass wir erfüllt haben, was zu erfüllen ist.
Hand aufs Herz: Haben Sie noch nie ein Urteil irgendeines Gerichtes hinterfragt? Dass das Urteil schwierig haltbar ist, sage nicht einfach nur ich. Das sagt beispielsweise auch die grüne alt Bundesrichterin Brigitte Pfiffner. Sie hat das Urteil sogar als juristisch nicht haltbar bezeichnet. Das Gericht mache Politik, sagt sie; es gehe in der Urteilsbegründung auf die zentralen Fragen kaum ein. Sie findet, dass da selber interpretiert und das Recht ausgeweitet wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle auf das individuelle Recht einer Person abstellen, nicht auf das Recht eines Vereins. Ich muss da keine weiteren juristischen Erklärungen machen, diese sind alle abgegeben worden. Ich[NB]möchte[NB]aber[NB]einfach[NB]sagen,[NB]dass die ehemalige Bundesrichterin Brigitte Pfiffner wahrscheinlich nicht im Verdacht steht, ihr Augenmerk nicht genügend auf die Umwelt gerichtet zu haben.
Was wir hier tun, ist, eine Mitteilung dazu abzugeben, wie wir das Urteil einordnen. Wir sagen nicht einmal, dass wir nicht mehr tun könnten - das sollten wir nämlich; das ist meine persönliche Meinung, und dafür setze ich mich auch ein. Wir erklären lediglich, unsere Pflicht im Rahmen dessen, was das Gericht von der Schweiz verlangt, bereits getan zu haben. Unterdessen wurde ja auch das CO2-Gesetz revidiert. Wir ignorieren gar nichts, im Gegenteil: Wir beurteilen das Urteil und werten es. Das tut man in einem Rechtsstaat, und das darf man in einem Rechtsstaat tun.
Ich werde der Erklärung also zustimmen, im Besonderen auch, weil wir uns damit alle miteinander in die Pflicht nehmen und ein klares Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention abgeben.