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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-05-08

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-08

Wortprotokoll

Der Ständerat - wir haben es bereits auch in den einleitenden Ausführungen des Bundesrates gehört - legte den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer einheitlich auf 8400 Franken respektive im Postnumerandosystem auf 9300 Franken fest. Wir hatten im Nationalrat zweimal an den Beträgen von 10 000 bzw. 11 000 Franken für Kinder- und Ausbildungsabzüge festgehalten. Eine zusätzliche Erhöhung für die Kinder in Ausbildung lehnte der Ständerat leider nochmals ab, obschon wir alle wissen, dass Kinder in Ausbildung höhere Kosten verursachen. Sie haben - ich möchte Sie einfach nochmals daran erinnern - in diesem Rat bereits zweimal beschlossen, dass wir den Kinderkosten besser Rechnung tragen wollen, und standen zum höheren Kinderabzugsbeitrag. Sie haben auch zweimal den zusätzlichen Ausbildungsabzug bestätigt.

Eine Mehrheit, bestehend aus SP und FDP, schloss sich mit sehr unterschiedlichen Motiven - das sei hier vermerkt - nun dem Ständerat an: Auf der einen Seite, auf der Seite der FDP-Fraktion, wurden finanzpolitische Überlegungen [PAGE 711] geltend gemacht, auf der anderen Seite kam zum Ausdruck, dass man überhaupt nichts möchte, weil man eine Umverteilung respektive eine ausschliessliche Sozialpolitik verfolgen möchte und dieses Geld anders einsetzen will. Doch somit kam auch klar zum Ausdruck, was bereits in der zweiten Lesung sichtbar war, nämlich dass die Linke, die hier der Mehrheit angehört, die mittelständischen Familien reell nicht entlasten will.

Die Minderheit hält am Ausbildungsabzug aus drei Gründen fest:

1. Wir wissen - das habe ich bereits erwähnt -, dass Kinder in der Ausbildung den Eltern hohe Kosten verursachen und dass sich daher ein höherer Abzug durchaus rechtfertigen lässt.

2. Wir haben bewusst den Haushaltsabzug heruntergesetzt, damit wir die Kompensation zugunsten der Familie machen können. Die Erhöhung des Kinderabzuges und die Einführung eines zusätzlichen Ausbildungsabzuges kann somit erfolgsneutral ausgestaltet werden. Dadurch erreichen wir auch eine Verbesserung des horizontalen Lastenausgleichs. Diese Änderung trägt zur Anerkennung der Leistungen von Familien, zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und zur Abfederung der Lasten bei.

3. Dies ist nicht unbedeutend: Die Kantone mussten wegen der Steuerharmonisierungsgesetzgebung auf einen Steuerabzug für Ausbildungskosten verzichten; der wurde nicht mehr zugelassen. Die Wiedereinführung dieses Abzuges, welche auch auf eine Motion von Ständerat David zurückgeht, erlaubt es den Kantonen, diesen Abzug, welcher abgeschafft wurde, wieder einzuführen oder neu einzuführen. In der Tat waren einige Eltern eher erstaunt, als sie feststellen mussten, dass gemäss StHG ein für sie sehr bedeutender Abzug plötzlich gestrichen wurde oder auf die Höhe des Kinderabzuges gesetzt wurde. Auch in diesem Zusammenhang ist die Haltung jener, die Eltern entlasten möchten und diesen Zusatzabzug nicht unterstützen, mehr als nur fragwürdig.

Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen - aus völlig unterschiedlichen Motiven - nun vor, dem Ständerat zu folgen, mit der Folge, dass der Kinderabzug nur auf 8400 bzw. 9300 Franken und nicht auf 10 000 bzw. 11 000 Franken erhöht würde und dass auf den zusätzlichen Abzug von Ausbildungskosten für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren verzichtet würde: Mit dieser Lösung sparen wir einmal mehr 110 Millionen Franken auf dem Buckel der Familien! Dagegen wehren wir uns ganz entschieden! Ich bitte Sie einmal mehr, die Familien hier nicht im Stich zu lassen. Mit der Unterstützung der Minderheit können Sie die bereits spürbare Erosion der mittelständischen Familien endlich stoppen. Das ist das Ziel dieser Massnahmen und dieser Entlastung.

Bleiben Sie also bei Ihrem damaligen Entscheid und unterstützen Sie die Minderheit.