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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-06

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Eine Beschränkung des Zugangs zum Asylverfahren wäre völker- und verfassungsrechtswidrig. Sie steht im Widerspruch zu den Zielen der Schweizer Asylpolitik, die besagen, dass Personen, die den Schutz unseres Landes benötigen, diesen erhalten.

Der Zugang zum Asylverfahren wäre nicht mehr für alle Personen gewährleistet, würde diese Motion angenommen. Damit könnte nicht mehr garantiert werden, dass Personen, die verfolgt sind, in der Schweiz den benötigten Schutz erhalten. Schnelle und faire Asylverfahren ermöglichen die rasche Integration schutzbedürftiger Personen und eine rasche Rückkehr jener Personen, die den Schutz der Schweiz nicht benötigen. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden rasch behandelt, und abgewiesene Asylsuchende erhalten einen Wegweisungsentscheid. Das ist die Schweizer Asylpolitik, die auch ich konsequent zu verfolgen versuche. Aber ja, es ist eine schwierige internationale Ausgangslage. Der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen lag 2023 bei rund 2,4 Prozent. Daraus ersehen Sie, dass es viele Länder in Europa gibt, die noch grössere Herausforderungen bewältigen müssen.

Die Massnahmen zur Entlastung des Asylsystems, die wir angepackt haben, greifen, namentlich die 24-Stunden-Verfahren, die das SEM für aussichtslose Asylgesuche von Personen aus nordafrikanischen Staaten eingeführt hat. Im Bundesasylzentrum in Zürich, wo diese Verfahren getestet wurden, ist der Bestand von Asylsuchenden aus nordafrikanischen Staaten um 62 Prozent zurückgegangen. Seit Ende April werden die stark beschleunigten Verfahren in allen Asylregionen durchgeführt.

In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.