Steinemann Barbara · Nationalrat · 2024-06-06
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-06
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag betrifft ein Detail. Wir möchten, dass alle Straftatbestände der Nachstellung als Antragsdelikte ausgestaltet sind. Meine Minderheit beantragt Ihnen also, bei Artikel 181b Absatz 2 dem Bundesrat zu folgen.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist der Ansicht, dass in Paarbeziehungen oder vielmehr ehemaligen Paarbeziehungen, in denen es Stalking gibt, häufig auch häusliche Gewalt im Spiel ist. Daher sei analog dieses Straftatbestandes auch Nachstellung gegen ehemalige Partner als Offizialdelikt zu statuieren.
Doch wir kennen das grosse Problem bei der häuslichen Gewalt: Leider lassen die meisten Opfer häuslicher Gewalt im Laufe der Ermittlungen die Anzeige fallen oder geben eine Desinteresseerklärung ab. Mir gefällt das natürlich auch nicht. Ich möchte ja auch nicht, dass Täter, die ihrer Ehefrau, ihrem Ehemann, ihren Kindern, Freundinnen, Freunden oder dergleichen Gewalt antun, ohne Verurteilung davonkommen. Aber deshalb soll man hier nicht zusätzlich die Strafverfolgungsbehörden ex officio mit Arbeit belasten. Sie müssten ja dann die Arbeit zu diesem Nachstellungsdelikt auch einstellen. Ich denke, es ist konsequent, wenn wir bei diesem Straftatbestand aus allen Varianten der Nachstellung ein Antragsdelikt machen. Das reicht unseres Erachtens völlig aus.
Ich möchte aber auch noch klarstellen: Die Ausgestaltung der häuslichen Gewalt als Offizialdelikt sei mit dieser Begründung keineswegs infrage gestellt.