Lexipedia

Z'graggen Heidi · Ständerat · 2024-06-06

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-06

Wortprotokoll

Gerne erstatte ich Ihnen Bericht aus der Staatspolitischen Kommission zur genannten Initiative. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 9.[NB]April 2024 die parlamentarische Initiative Minder vom 30.[NB]Mai 2023, die von Jakob Stark übernommen wurde, geprüft.

Die Initiative zielt darauf ab, das Bundespersonalrecht anzupassen, um sicherzustellen, dass Topkader der Bundesverwaltung sowie Mitglieder von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten bundesnaher Unternehmen keine Abgangsentschädigungen erhalten. Das Bundespersonalgesetz und weitere einschlägige Gesetze sollen so geändert werden, dass Topkader der Bundesverwaltung und Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. des Organs auf oberster operativer Ebene oder des Verwaltungsrates eines bundesnahen Unternehmens oder einer bundesnahen Anstalt keine Abgangsentschädigungen erhalten. Vergütungen, die bis zum[NB]Vertragsende[NB]geschuldet sind, sollen nicht als Abgangsentschädigungen gelten.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich begründe im Folgenden die Position der Mehrheit und nur kurz die Position der Minderheit Salzmann, weil ich davon ausgehe, dass die Minderheit dann ihre Position selber begründen wird.

Die Kommission hat sich schon wiederholt mit der Frage der Abgangsentschädigungen für Topkader in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Betrieben auseinandergesetzt, so auch am 9.[NB]April 2024, auch mit Anhörung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA). Die Mehrheit der Kommission betont die Notwendigkeit, die Entschädigungen beizubehalten, weil sie eine flexible Personalpolitik ermöglichen, besonders bei personellen Veränderungen infolge neuer Führungskräfte. Und um diese geht es ja meist bei den Einzelfällen, in denen die Abgangsentschädigungen in den Medien breit diskutiert werden. Auch Wechsel im Bundesrat werden beispielsweise sehr diskutiert.

Die bisher so ausbezahlten Entschädigungssummen sind im Vergleich zur Lohnsumme des Bundes, auch im Vergleich zum gesamten Budget des Bundes, gering, und sie zeigen über die Zeit, über die Jahre, auch keine signifikante Zunahme. Die Kommission bevorzugt die transparente Praxis, kurze Kündigungsfristen mit Abgangsentschädigungen zu kombinieren, anstatt längere Kündigungsfristen festzulegen. Die Möglichkeit von Ausnahmen erachten wir als wichtig, um im Interesse aller Betroffenen, einschliesslich des Bundes als Arbeitgeber, Lösungen zu finden.

Insbesondere betont die Mehrheit der Kommission die Flexibilität, die in der Personalpolitik gerade bei hohen Positionen notwendig ist. So ermöglichen Abgangsentschädigungen einen reibungslosen Übergang bei Umstrukturierungen oder, wie erwähnt, bei Führungswechseln in der Bundesverwaltung. Neue Departementsvorsteherinnen oder Departementsvorsteher können mithilfe von Abgangsentschädigungen personelle Änderungen vornehmen, um ihre Vision oder ihre neue Idee so umzusetzen, wie sie sich das vorstellen, und das beinhaltet sehr oft auch einen Personalwechsel. Dies kann ohne lange rechtliche Auseinandersetzungen getan werden.

Natürlich sind diese Zahlen in der Öffentlichkeit in die Kritik geraten. Ich habe es schon gesagt: Die Höhe von Abgangsentschädigungen ist vergleichsweise gering. Zwischen 2014 und 2023 lagen die Gesamtsummen der jährlich ausbezahlten Abgangsentschädigungen für Angehörige der Lohnklassen 30 bis 38 zwischen 0,05 und 1,7 Millionen Franken. Abgangsentschädigungen schaffen auch Fairness und Transparenz in den Trennungsprozessen der Bundesverwaltung. Langjährige Mitarbeiter werden fair entschädigt, und rechtliche Auseinandersetzungen werden vermieden.

Die Abschaffung der Abgangsentschädigung würde die Flexibilität des Bundesrates und der Bundesverwaltung einschränken. Erleichterte Kündigungsvoraussetzungen im Bundespersonalrecht sorgen für einen reibungslosen Personalwechsel. Es gibt eine Treuepflicht der Arbeitnehmenden, aber auch eine Treuepflicht des Arbeitgebers. Ich würde es so sagen: Arbeitgeber haben eine Pflicht zur Vorsorge für ihre Mitarbeitenden, insbesondere im Hinblick auf ihre berufliche Zukunft. So sind Abgangsentschädigungen auch als eine Form der Vorsorge zu sehen, die es Mitarbeitenden ermöglicht, finanziell abgesichert zu sein, wenn sie unerwartet ihren Arbeitsplatz verlieren; dies meistens in einem höheren Alter, in dem nachher auch die Arbeitsplatzsuche erschwert ist.

Ich komme zum Fazit der Mehrheit der Kommission. Die Beibehaltung von Abgangsentschädigungen für Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe ist eine Frage der Fairness und auch ein wichtiger Aspekt der Effizienz und des Vertrauens in die Organisation. Eine angemessene Entschädigung signalisiert einen respektvollen Umgang mit den Mitarbeitenden und stärkt das Vertrauen in die Verwaltung. [PAGE 500] Der Bundesrat ist gefordert, dies sorgsam anzugehen und dieses Instrument auch zurückhaltend anzuwenden. Trotzdem ist es so, dass bei personellen Veränderungen durch Abgangsentschädigungen ein fairer und reibungsloser Übergang gewährleistet wird, ohne die Effizienz der Verwaltung zu beeinträchtigen.

Die Minderheit, deren Standpunkt noch erläutert wird, weist darauf hin, dass Abgangsentschädigungen in der Bevölkerung oft nicht gut verstanden und als goldene Fallschirme betrachtet werden. Auch wenn der finanzielle Aufwand insgesamt gering sei, könnten solche Entschädigungen für öffentliche Irritationen sorgen und das Vertrauen in die Personalpolitik des Bundes beeinträchtigen.

Die Bedeutung der Abgangsentschädigungen für Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen bleibt ein Thema, das weiterhin sorgfältig beobachtet und begleitet werden muss.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.