Graf Maya · Ständerat · 2024-06-06
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-06-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, mit diesem Postulat den Bundesrat zu beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Bundeserbschaftssteuer ausgestaltet werden[NB]müsste,[NB]um[NB]der[NB]AHV mittel- und langfristig zusätzliche finanzielle Mittel zuzuführen. Wir sprechen heute nicht über die Einführung und Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente, die der Bundesrat ja bereits an die Hand genommen hat und die nach dem klaren Volksentscheid nun zügig umgesetzt werden muss. Vielmehr sprechen wir heute über die mittel- und langfristige Finanzierung der AHV, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen wird.
Um gute Entscheidungsgrundlagen zu haben, sollen neue Finanzierungsquellen geprüft werden. Hier schätzt der Bundesrat die Sachlage ja gleich ein. Es ist aber unverständlich, dass er respektive Sie, Frau Bundesrätin, als Vorsteherin des Finanzdepartementes, das Postulat nun nicht entgegennehmen will, um uns, dem Parlament, die aufgeworfenen Fragen zu Parametern einer solchen Bundeserbschaftssteuer in einer Auslegeordnung darzulegen.
Um entscheiden zu können, brauchen wir in diesem Bericht Szenarien zur Höhe des Steuerfreibetrages bei einer Bundeserbschaftssteuer, zum erwarteten Steuerertrag sowie zu allfälligen unterschiedlichen Steuersätzen, z.[NB]B. nach Verwandtschaftsgrad oder nach verschiedenen Besteuerungsformen, etwa Nachlass- oder Erbschaftsbesteuerung. Für Familienunternehmen sollte aufgezeigt werden, welche Ausnahmen im Erbfall gemacht werden können. In diesem Rahmen sollen durch den Bericht die Aussagen aus dem Jahr 2003 zu den Grundlagen von Einnahmequellen einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer aus dem Jahr 2003 aktualisiert werden.
Es ist wichtig, dass wir über aktuelle Zahlen verfügen, um wirklich entscheiden zu können. Denn Sie wissen, dass die demografische Alterung die nachfolgenden Generationen finanziell stark belasten wird. Die Erbschaftssteuer bietet sich allein schon durch die Tatsache an, dass heute die Hälfte der Erbschaften an Personen im Rentenalter fliesst. 60 Prozent der Erbschaften gehen an Menschen über 60 Jahre, weniger als 5 Prozent gehen an Menschen unter 40 Jahren. Eine Erbschaftssteuer bringt also eine relative Entlastung für die jüngere Generation.
Jeder zweite Vermögensfranken in der Schweiz wurde übrigens nicht persönlich verdient, sondern geerbt, und Erbschaften nehmen in der Schweiz schneller zu als das Volkseinkommen. In der Schweiz wird doppelt so viel Geld über [PAGE 496] Erbschaften und Schenkungen umverteilt als durch die AHV. Geschätzte 95 Erbschaftsmilliarden stehen 46 Milliarden Franken an ausbezahlten AHV-Renten gegenüber. Während die AHV also explizit darauf abzielt, Einkommensunterschiede zu reduzieren, was sehr gewollt ist, werden Erbschaften gemeinhin als Treiber zunehmender wirtschaftlicher Ungleichheiten betrachtet; dies gilt umso mehr, als heute doppelt so viel Geld über Erbschaften und Schenkungen umverteilt wird als durch die AHV. Gemäss Schätzungen beträgt die Summe aller Erbschaften 88 bis 95 Milliarden Franken pro Jahr. Aber diese Zahlen sind wie gesagt nur geschätzt, es gibt hierzu wirklich nur ganz wenige Studien.
Hinzu kommt - wir haben uns gerade in den letzten Tagen intensiv damit auseinandergesetzt -, dass unser Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen braucht. Unser Bundeshaushalt weist heute schon ein Defizit aus, und weitere Belastungen für den Staatshaushalt sind absehbar, zum Beispiel durch höhere Militärausgaben, was ebenfalls eine breite und vor allem rasche Analyse rechtfertigt. Sie wissen, gerade diese Woche, am Montag, wurde der Zahlungsrahmen der Armee um 4 Milliarden Franken aufgestockt. Einsparungen in anderen Politikbereichen werden schmerzhafte Folgen für unser Land haben, aber auch nie ausreichen. Die AHV, unser wichtigstes Sozialwerk, braucht mittel- und langfristig finanzielle Sicherheit, und somit sollen und müssen in Anbetracht der Verantwortung neue Finanzierungsquellen geprüft werden.
Eine Auslegeordnung über eine mögliche Bundeserbschaftssteuer ist aus diesen Gründen nicht nur wichtig, sondern sollte unverzüglich vorgenommen werden. Die Volksinitiative der Juso zur Einführung einer Erbschaftssteuer ist ja bereits eingereicht, und dem Parlament liegt die parlamentarische Initiative Jost 24.420, "AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässe", vor. Wir werden uns also damit beschäftigen müssen und sollten dafür eine Grundlage haben. Zudem hat unser Rat am 13.[NB]Juni 2022, also vor fast genau zwei Jahren, mit dem Postulat Rieder 21.3440, "Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer", bereits einer Auslegeordnung zu einer anderen Finanzierungsquelle zugestimmt und dem Bundesrat den Auftrag für einen umfassenden Bericht erteilt. Wir brauchen nun alle diese Informationen zum Kosten- und Ertragsverhältnis der alternativen Finanzierungsquellen. Es wird damit noch nichts vorweggenommen.
Es handelt sich bei diesem Postulat, wie gesagt, um einen ersten Schritt. Ich bitte Sie, es anzunehmen.