Lexipedia

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-05-08

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-08

Wortprotokoll

Sofern Sie ausdrücklich - darüber werden Sie noch zu befinden haben - an der Verpflichtung festhalten, die erlassenen Vorschriften auf das Steuerharmonisierungsgesetz zu übertragen, wie dies die Kommission und der Bundesrat Ihnen beantragen, dann schlage ich Ihnen mit einer Minderheit vor, dass wir in Artikel 11 Absatz 2 des Steuerharmonisierungsgesetzes noch eine Korrektur vornehmen. Absatz 2 schreibt vor, dass auch verwitwete, geschiedene oder ledige Steuerpflichtige, die allein mit Kindern oder mit unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben - Betonung auf "allein" -, zu entlasten sind. Diese Präzisierung hat mit dem obgenannten Grundkonzept der Steuerharmonisierung für das ganze Paket nichts zu tun. Das sei vorweggenommen.

Bei der näheren Betrachtung dieses Paragraphen stellen wir jedoch fest, dass wir noch eine kleine Änderung im Text vornehmen sollten. Der Text sagt Folgendes aus: Dass eine gleichwertige Ermässigung auch unter anderem den allein mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenlebenden Personen zu gewähren sei. Die Minderheit Ihrer Kommission schlägt vor, dass das Wort "allein" gestrichen wird.

Gemäss Bundesrat müssten Einelternfamilien allein mit ihren Kindern in einer Wohnung leben, um von diesem Grundsatz profitieren und somit einen Anspruch auf eine Ermässigung geltend machen zu können. Eine beträchtliche Anzahl von Einelternfamilien ist von Armut betroffen. Es ist oft eine versteckte Armut, aber es bleibt Armut. Viele Einelternfamilien wohnen in den Städten, unter anderem auch, weil die Betreuungsmöglichkeiten und die Ausübung der Berufstätigkeit besser miteinander vereinbart werden können.

Doch dieses Stadtleben hat nicht nur positive Seiten. Die Lebenshaltungskosten sind entsprechend hoch. So sind nicht selten Einelternfamilien mit hohen Mietzinsen und Lebenshaltungskosten konfrontiert, was einige unter ihnen dazu bringt, eine Wohngemeinschaft mit anderen Einelternfamilien zu gründen. Hier steht nicht etwa eine Konkubinatsproblematik im Vordergrund, sondern ausschliesslich die Präferenz, die Wohnungs- und Lebenshaltungskosten etwas zu begrenzen. Mit dem Wort "allein" schliesst der Gesetzgeber derartige Wohnformen von einer Ermässigung aus, obschon die Kehrseite dieser Tatsache die Unterstützung zweier Einelternfamilien durch die Sozialhilfe sein könnte.

Ich beantrage Ihnen daher mit der Minderheit, das Wort "allein" in Absatz 2 zu streichen.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-05-08 | Lexipedia | Lexipedia