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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-10

Wortprotokoll

Wir empfehlen, wie bereits erwähnt, das Postulat zur Annahme. Für die Schweiz besteht mit der Statistik der Wasserkraftanlagen bereits ein Inventar, das jährlich nachgeführt wird. Dieses erfasst jedoch nur Anlagen mit einer installierten Leistung über 300 Kilowatt und berücksichtigt damit die ganz kleinen Anlagen nicht. Dadurch werden die meisten Anlagen mit einem ehehaften Wasserrecht statistisch nicht erfasst. Zudem sind in der Statistik der Wasserkraftanlagen weder Angaben über den Denkmalschutz noch über den allfälligen Stand der Ablösung eines ehehaften Rechtes erfasst.

Die Bedeutung der Anlagen mit einer Leistung von weniger als 300 Kilowatt ist relativ begrenzt. 2022 betrug die Produktion aus Wasserkraft 36[NB]775 Gigawattstunden, davon stammten 240 Gigawattstunden oder rund 0,7 Prozent aus Anlagen mit einer Leistung unter 300 Kilowatt. So kann man das etwa einordnen.

Nun zum geplanten Vorgehen bei der Erarbeitung dieses Postulates: Für die Erfassung der bisher nicht berücksichtigten Anlagen und für die inhaltlichen Abklärungen bezüglich Denkmalschutz, Betriebszustand und wasserrechtlicher Verfahren wären wir auf Informationen seitens der Kantone angewiesen und müssten bei diesen eine Umfrage durchführen. Es ist davon auszugehen, dass auch auf kantonaler Seite nicht sämtliche gewünschten Angaben bereits vorliegen. Es dürfte somit ein beträchtlicher Abklärungsaufwand entstehen. Daher müssen Abgrenzungen gemacht werden, um die Abklärungen im Rahmen zu halten. Es ist beispielsweise nötig, eine Erfassungsuntergrenze, die deutlich unter 300 Kilowatt liegt, festzulegen. Auch werden Anlagen, von denen nur noch wenig Überreste vorliegen, wohl nicht erfasst. Aber ich denke, da werden wir uns finden.

Die Kleinwasserkraft wurde in den letzten Jahren oft kontrovers diskutiert. Es läuft ja auch die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative. Auch im Zusammenhang mit der Behandlung der ehehaften Rechte ist deshalb eine gute Datenbasis wünschenswert, damit wir bei dieser Diskussion weiterkommen.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, das gewünschte Inventar zu erstellen. Er beantragt Ihnen die Annahme des Postulates.