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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-10

Wortprotokoll

Wie vom Sprecher erwähnt, will die Motion die Gesetzgebung so anpassen, dass Erweiterungs- und Modernisierungsprojekte bei Wasserkraftanlagen auch dann umgesetzt werden können, wenn keine Einigung gemäss Artikel 67 Absatz 4 des Wasserrechtsgesetzes, insbesondere bei der Restwertvereinbarung, gefunden werden kann. Es ist wichtig, zu beachten, dass wir hier von neuen Investitionen sprechen und nicht von der Regelung zum[NB]Restwert[NB]von[NB]bestehenden elektrischen Anlageteilen, die am Konzessionsende gegen eine billige Entschädigung heimfallen.

Der Bundesrat und der Nationalrat erachten die Motion als wichtig im Zusammenhang mit dem nötigen Ausbau der Wasserkraft. Mit der Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sollte die Produktion von Wasserkraft bis 2035 erhöht werden. Sie nahmen zusätzlich fünfzehn Projekte der Speicherwasserkraft in den Mantelerlass auf. Ich danke dem Ständerat für die Unterstützung beim Mantelerlass und dafür, dass dieser jetzt von der Bevölkerung genehmigt wurde. Wir haben auch keine Differenz darin, dass diese fünfzehn Projekte rasch an die Hand genommen und dass in diese investiert werden soll. Der grösste Teil der dafür notwendigen Projekte sind Erweiterungen von bestehenden Anlagen oder Anlagekomplexen, insbesondere die Erhöhung bestehender Staumauern. Damit die Fristen im Energiegesetz eingehalten werden können, müssen diese Projekte vor Ablauf der laufenden Konzessionen realisiert werden.

Bei diesen Erweiterungsinvestitionen bestehen zwei Herausforderungen: Erstens können sie durch kurze Restkonzessionsdauern gehemmt werden. Ein Grossteil der Wasserkraftkonzessionen läuft zwischen 2035 und 2045 aus. Die aktuellen Konzessionäre können nicht automatisch davon ausgehen, dass ihnen die Konzessionen erneuert werden. Viele Anlageteile können deshalb nicht mehr vollständig amortisiert werden. Dadurch wird die Wirtschaftlichkeit neuer Investitionen infrage gestellt.

Zweitens sieht das Wasserrechtsgesetz zwar schon heute vor, dass der Restwert solcher Investitionen am Konzessionsende dem Konzessionär entschädigt wird. Das geschieht jedoch nur, wenn die Investitionen in Absprache mit dem Gemeinwesen erfolgen. Wenn sich Gemeinwesen und Konzessionär nicht einigen können, werden die Investitionen wohl auch nicht getätigt. Das wäre aus Sicht einer ausreichenden Stromversorgung natürlich unerwünscht, denn, wie wir in den letzten Wochen immer wieder gesagt haben, wir brauchen mehr Strom.

Das sind die Herausforderungen. Der Bundesrat möchte die Realisierung der Ausbauprojekte sicherstellen. Er hat vor diesem Hintergrund die Annahme der Motion empfohlen, wohl wissend, dass die Ausgestaltung noch diskutiert werden muss. Selbstverständlich würde der Bundesrat mögliche Lösungen unter engem Einbezug der Kantone und der Wasserkraftbranche erarbeiten und nach Lösungen suchen, die die notwendigen Investitionen auch ermöglichen würden. Konkret würden wir eine neue Regelung für die Restwertentschädigung für neu getätigte Investitionen prüfen, aber auch neue Ansätze wie Schlichtungsmechanismen, eine Gewinnbeteiligung über das Konzessionsende hinaus oder eine Flexibilisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen zur Diskussion.

Nun, Ihre Kommission hat den Vorstoss einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Ich bin jetzt froh, dass Herr Ständerat Engler auch darauf hingewiesen hat, dass das nicht heisst, dass wir hier in diesem Bereich keine Lösung brauchen, sondern dass die Kommission das im Rahmen des Beschleunigungserlasses angehen wird. Ich hätte Ihnen auch gesagt, wenn Sie die Motion ablehnen, werde der Bundesrat wohl trotzdem mit einem Vorschlag kommen. Wir haben nämlich diese Frage bei der Erarbeitung des Energiegesetzes bewusst ausgeklammert, um die eh da gewesene Komplexität der Reform nicht zusätzlich zu verstärken. Wir haben immer gesagt, wir müssen diese Frage der Restwertentschädigung klären. Wir haben ja bereits verschiedene Diskussionen auf Ebene der Kantone und der Wasserwirtschaft, die geführt werden und die einfach zeigen, dass hier ohne weitere Diskussion und ohne allfällige gesetzliche Massnahmen wirklich Verzögerungen drohen, die dann überhaupt nichts mit den Naturschutzfragen oder allem, was wir jetzt diskutiert haben, zu tun haben. Das sollten wir verhindern.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen der Bundesrat, diese Motion anzunehmen. Aber ich stelle fest, die Differenz ist, wenn Sie ablehnen, nicht so gross. Sie wollen es dann einfach in einem anderen Bereich regeln, und dafür sind wir selbstverständlich auch offen. Wichtig ist, dass wir diese Diskussion fortführen.