Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10
Wortprotokoll
Ich versuche es nochmals zu erklären. Das Dublin-Abkommen funktioniert so: Angenommen, ein Mensch beantragt in einem Land Asyl. Nach Abfrage der Datenbank stellt man fest, dass dieser Mensch schon einmal in einem anderen Land ein Asylgesuch gestellt hat. Das muss nicht das Land sein, wo er herkommt, das kann irgendein anderes Land sein; man stellt einfach fest: Halt, der hat schon einmal Asyl beantragt. Dann wird er in dieses Land überführt - so funktioniert das Dublin-Abkommen. Das hat nicht unmittelbar mit der Grenze zu tun.
Es ist so: Wenn Personen bereits in Italien ein Asylgesuch gestellt haben, dann müssten sie gemäss dem Dublin-Abkommen dorthin zurückgeführt werden. Wenn sie aber illegal über die Grenze kommen, einfach so, ohne dass sie je ein Asylgesuch in Italien gestellt haben, und sie hier aufgegriffen werden, dann führt man sie gemäss bilateralem Rückübernahmeabkommen wieder zurück. Das funktioniert; das akzeptiert Italien. Italien sagt einfach: Solange ihr in ganz Europa nicht solidarischer seid mit uns, so lange machen wir beim Dublin-Abkommen nicht mehr mit. Die Hoffnung ist, dass sich das ändert, wenn der Solidaritätsmechanismus in der neuen Asyl- und Migrationspolitik der EU zu spielen beginnt.