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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Geschätzter Herr Marchesi, Sie fordern, dass die Schweiz die 20 Millionen Franken an Italien im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags suspendiert, solange Italien die Dublin-Überstellungen nicht wieder aufnimmt.

Der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten ist ein Element der Schweizer EU-Politik. Es handelt sich dabei also nicht um uneigennützige Zuwendungen an gewisse Staaten, sondern um einen Beitrag der Schweiz an die Stärkung des europäischen Migrationsmanagements; das liegt im direkten Eigeninteresse der Schweiz. Eine Suspendierung der Schweizer Beiträge an einzelne Länder würde unserem Interesse zuwiderlaufen. Wir wollen im Kontext der laufenden Verhandlungen mit der EU ein verlässlicher Partner sein.

Der Aufnahmestopp Italiens ist übrigens nicht gegen die Schweiz gerichtet, sondern betrifft alle Dublin-Staaten, den ganzen Dublin-Raum. Es ist ein multilaterales Abkommen, das Italien verletzt. Wie ich vorhin schon gesagt habe, gibt es auch ein bilaterales Abkommen, ein Rückübernahmeabkommen mit Italien. Dieses wird von Italien nach wie vor umgesetzt. Es gibt nach Italien täglich etwa zwanzig Rücküberstellungen; das ist gewichtiger als die Dublin-Überstellungen, die wir nicht vornehmen können.

Die Stärkung des Migrationsmanagements in Italien und generell in der EU liegt also im direkten Interesse der Schweiz. Die Zahl der Asylgesuche bei uns hängt stark von der Entwicklung der Migration nach Europa, den Aufnahmekapazitäten und dem Migrationsmanagement der Staaten entlang der Migrationsrouten ab. Italien befindet sich an den Hauptmigrationsrouten nach Europa und ist somit unser Nachbarland mit der wichtigsten Schengen-Aussengrenze in Bezug auf die irreguläre Migration.

2023 verzeichnete Italien über 155[NB]000 Anlandungen - das entspricht den Zahlen in den Rekordjahren 2014 bis 2016. Italien hat letztes Jahr die Aufnahmekapazitäten ausgebaut und sich verpflichtet, das weiterhin zu tun. Dies zu unterstützen ist sinnvoll. Vorgesehen ist, dass mit den 20 Millionen Franken die Unterbringung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) ausgebaut wird. So werden weniger UMA wegen prekärer Unterbringungsstrukturen weiterwandern. Das Programm kommt den UMA in Italien zugute, gleichzeitig setzt sich die Schweiz damit gegen die irreguläre Sekundärmigration ein.

Das Asylgesetz sieht für den Rahmenkredit Migration vor, dass der Bundesrat die für die Umsetzung nötigen völkerrechtlichen Verträge abschliesst und vorgängig die zuständigen Kommissionen konsultiert. Im April wurden Ihre Staatspolitische Kommission sowie diejenige des Ständerates zum Umsetzungsabkommen mit Italien konsultiert. Die Kommissionen erhoben keine Einwände gegen diese Zusammenarbeit mit Italien.

Ich fasse zusammen: Der zweite Schweizer Beitrag ist ein europapolitisches Instrument. Von der Unterstützung des europäischen Migrationsmanagements profitieren wir direkt. Eine Suspendierung des Schweizer Beitrags an Italien ist deshalb nicht im Interesse der Schweiz.

Der Bundesrat beantragt Ihnen daher die Ablehnung der Motion.