preparatory:AB 34104
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-08
Wortprotokoll
Die SGK hat die beiden Standesinitiativen der Kantone Genf und Waadt am 19. Februar dieses Jahres behandelt. Bei beiden Initiativen geht es um das Gleiche: Es soll vorgeschrieben werden, dass die statistischen Daten im Zusammenhang mit der Krankenversicherung nach einem einheitlichen System und überall gleich erfasst werden. Die Forderung, die aus den Kantonen Genf und Waadt kommt, ist eigentlich eine verständliche Forderung. Der Grund ist darin zu suchen, dass natürlich gerade in diesen Kantonen in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Krankengrundversicherung geradezu Prämienschocks die Realität waren. Das ist auch der Grund, weswegen in der Kommission die Romands praktisch über alle Parteigrenzen hinweg die Vorstösse der beiden Kantone unterstützt haben.
[PAGE 726] Trotzdem hat eine knappe Kommissionsmehrheit die beiden Begehren abgelehnt, die Initiative Genfs mit 9 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen und die Initiative des Kantons Waadt mit 10 zu 9 Stimmen. Auch der Ständerat hat die beiden Initiativen ohne Gegenstimme abgelehnt und stellt eben auch den Antrag, ihnen keine Folge zu geben. Der Gründe sind verschiedene: Einerseits rennt die Forderung der beiden welschen Kantone nach Ansicht der Kommissionsmehrheit und nach Ansicht des Ständerates eigentlich offene Türen ein. Es ist heute sogar so, dass die Statistiken und die veröffentlichten Zahlen neu weiter gehen, als dies der Fall war, als diese Initiativen eben lanciert wurden.
Sie sind also unnötig: Die Forderung nach Transparenz ist bereits realisiert. Es besteht in diesem Zusammenhang also kein Handlungsbedarf mehr. Es ist eine einzige, in diesen beiden Initiativen verlangte statistische Angabe, die heute nicht veröffentlicht wird: Das ist die Angabe der Reserven pro versicherte Person bei den einzelnen Krankenversicherern. Die Kommission ist der Meinung, dass eine Veröffentlichung dieser Zahlen falsche Zeichen setzen würde, sogar zu Fehlinterpretationen führen würde.
Die Kommission ist, wenn auch knapp, der Meinung, dass den beiden Initiativen keine Folge gegeben werden soll.