Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11
Wortprotokoll
Ich kann es hier relativ kurz machen. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Motion, und zwar schlicht und einfach, weil die Verhandlung von technischen Abkommen von der EU im Moment abgelehnt wird. Das ist nachvollziehbar, weil wir im Moment ein Gesamtabkommen verhandeln. Deshalb bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Für mich ist klar: Sollten wir nicht erfolgreich sein, werden wir alle anderen Wege versuchen, um die Netzstabilität sicherzustellen. Dazu gehören die Gespräche, die ich mit den umliegenden Ländern führe. Aber jetzt im Moment führt der Bundesrat diese Verhandlungen.
Ich habe vorhin gesagt, betreffend die 70-Prozent-Regel gibt es kaum Alternativen. Es geht natürlich auch um den Zugang zu diesen Plattformen. Sicher ist für mich, dass man diesen Zugang in Zukunft mit technischen Abkommen anstreben würde. Heute ist das nicht möglich, weil da die Gesprächsbereitschaft in der EU schlicht nicht da ist.
Wir haben für die Verhandlungen zum Stromabkommen, die jetzt laufen, 14 Leitlinien festgelegt, die auch die schweizerischen Interessen berücksichtigen, insbesondere was die Öffnung des Strommarkts anbelangt. Wir möchten weiterhin ermöglichen, dass in der Schweiz eine Grundversorgung bestehen bleibt, dass man auch zurück in die Grundversorgung gehen kann, wenn man einmal ausgestiegen ist, mit entsprechenden Rahmenbedingungen. Wir möchten auch, dass die Entflechtung zwischen Produktion und Netzen verhältnismässig ist. Das sind so die Leitlinien, nach denen wir im Moment arbeiten und die auch öffentlich sind. Dann, so glaube ich, verstehen Sie, dass wir nicht noch auf einer anderen Schiene etwas verhandeln können. Das ist im Moment der Zustand.
Ich kann nachvollziehen, dass man 2021 diese Motion eingereicht hat. Aber heute, drei Jahre später, ist sie überholt.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.