Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11
Wortprotokoll
Die Motion fordert den Bundesrat auf, eine Roadmap dazu vorzulegen, wie die Stromversorgungssicherheit kurz-, mittel- und langfristig garantiert werden kann. Ich denke, mit all den Massnahmen, die Sie jetzt selbst aufgezählt haben, besteht diese Roadmap eigentlich schon. Der Bundesrat erachtet es nicht als notwendig, dazu einen zusätzlichen Bericht zu erstellen. Ein zusätzlicher Bericht würde nach Ansicht des Bundesrates nicht zu mehr Versorgungssicherheit führen.
Die kurzfristigen Massnahmen mit den Reservekraftwerken und der Wasserkraftreserve haben Sie erläutert. Die Elcom bemisst die notwendigen Reserven auf 400 Megawattstunden. Diese Leistung haben wir heute mit den bestehenden gepoolten Kraftwerken, mit den gepoolten Aggregaten und mit den drei bestehenden Reservekraftwerken. Sie behandeln in der Kommission auch ein Gesetz für neue Reservekraftwerke ab 2026 - das wird noch zu diskutieren geben -, die dann auch alle Anforderungen an die Luftreinhalte-Verordnung und die Lärmschutz-Verordnung erfüllen müssen. Ich glaube also, und Sie haben das auch bestätigt, dass hier kurzfristig sehr klar ist, was wir wollen.
Für die mittelfristige Aktion, und da spreche ich jetzt mal von einem Zeitraum von zehn bis fünfzehn, vielleicht zwanzig Jahren, haben wir mit dem Stromversorgungsgesetz eigentlich das Nötige getan. Das Volk hat diesem Gesetz glücklicherweise zugestimmt, sodass wir hier mit den Erneuerbaren - Wasserkraft-, Solar-, Wind- und Biogasanlagen - mehr Schweizer Energie produzieren können. Und wir werden ja jetzt auch hier mit diversen Vorlagen kommen. Bereits im Rat ist die Beschleunigungsvorlage für die Produktion. Der Bundesrat wird demnächst eine Beschleunigungsvorlage für die Netze in die Vernehmlassung geben. Gleichzeitig behandeln Sie morgen als Erstrat das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten. Schliesslich werden im Moment auch noch Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften entworfen, um den Rettungsschirm abzulösen. Das SchKG soll auch abgeändert werden, sodass im Fall eines Konkurses eines Elektrizitätswerkes - wir hoffen, dass es nicht zu einem solchen kommt - weiter produziert werden kann.
Das sind alles Gesetzgebungsverfahren, die noch kommen werden. Damit sehen Sie, wie umfassend wir hier eigentlich an Gesetzen arbeiten, die Sie dann verabschieden werden. Wir müssen auch noch über Restwertvereinbarungen sprechen. Wir haben also für die mittlere Frist, in der uns die Erneuerbaren auf dem Weg helfen sollten, noch diverse Themen zu behandeln.
Die langfristige Optik haben Sie angesprochen; wir werden die Diskussion über die nötigen Grundlagen führen, wenn es um die Behandlung der Blackout-Initiative geht. Natürlich geht es langfristig auch darum, andere Technologien wie die Geothermie oder Gaskraftwerke mit erneuerbarem Gas für die Bandenergie zu prüfen. Ich stelle aber einfach fest, dass heute noch sehr unsicher ist, welche dieser Technologieformen in zehn, fünfzehn Jahren wirklich realisierbar sein werden. Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass uns hier ein Bericht nicht unbedingt weiterbringt - dies die Stellungnahme.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat nicht anzunehmen.