Caroni Andrea · Ständerat · 2024-06-11
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-11
Wortprotokoll
Ich rate Ihnen davon ab, hier mit der Minderheit zu stimmen. Zum Ersten sind wir, der Minderheitssprecher hat es vorhin selbst ausgeführt, in einem laufenden Verfahren. Es geht um die ganz konkrete Konstellation der Sanitärhändler mit ihren Bruttopreisen. Dieses Verfahren ist vor Gericht, und es ist möglich, dass das dann noch eine Instanz weiter geht. Ich finde es etwas schwierig, wenn wir hier als Parlament versuchen, einen neun Jahre dauernden Rechtsstreit, der noch nicht entschieden ist, aber wahrscheinlich bald entschieden sein wird, gesetzgeberisch auf unsere Art zu lösen. Das ist das eine.
Zum Zweiten glaube ich, dass man es sagen sollte, wenn man das lösen will, wenn man also die Bruttopreise von den harten Kartellen ausnehmen will. Dafür gäbe es gute Formulierungen, nämlich Buchstabe a so zu belassen und dann eine Ausnahme für Bruttopreise zu machen. Aber das tun Sie nicht. Darum glaube ich, dass Sie auch an Ihrem eigenen Ziel vorbeischiessen. Denn Sie schreiben nichts von Bruttopreisen. Sie schreiben einfach von "Abreden über Mindest- oder Festpreise für Verträge mit Dritten". Damit stiften Sie eigentlich eher Verwirrung. Warum "für Verträge mit Dritten"? Das steht so heute nicht drin. Was gibt es denn sonst noch für Verträge? Heute steht "Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen", und jetzt steht einfach nur noch "Abreden". Ja, sind jetzt nur noch direkte Abreden gemeint? Kann man indirekt alle Preise absprechen, die man will? Oder ist das nicht so gemeint? Will man weiterhin direkte und indirekte Preisabreden erfassen? Ich hoffe, das ist gemeint. Aber aus unerfindlichen Gründen fielen die Worte "direkt oder indirekt" raus, und die Gründe dafür sind unerfindlich. Ich habe nämlich mit dem Autor des ursprünglichen Textes gesprochen, und er hat mir recht gegeben. Also man schafft hier unnötig Unsicherheit, weil man die indirekten Preiskartelle irgendwie nicht mehr erwähnt.
Zum Dritten sagen Sie nichts von Bruttopreisen, aber sprechen jetzt von Mindest- oder Festpreisen. Damit sagen Sie nichts mehr über Höchstpreise. Das heisst, neu könnten nach Ihrer Formulierung also Migros und Coop als Abnehmer Höchstabnahmepreise miteinander absprechen, und das wären dann keine harten Kartelle mehr. Ich finde das die massiv grössere Aufweichung mitten im Herzen unseres Wettbewerbsrechtes als das, was wir vorhin besprochen haben. Hier werden wirklich Preisabsprachen, Höchstpreise zum Beispiel, möglicherweise indirekte Preisabsprachen, dann nicht mehr als harte Kartelle erfasst.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen konkreten Fall weiterhin den zuständigen Gerichten zu überlassen. Wenn man das lösen will, soll man das dann im Nationalrat mit einer gezielteren Formulierung tun.