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Germann Hannes · Ständerat · 2024-06-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-11

Wortprotokoll

Ich hatte mich zwar vorhin gemeldet, aber jetzt bin ich froh, dass ich Kollege Salzmann gehört habe. Ich müsste bei ihm aber zurückfragen, warum er bei Artikel 5 mit der Kommissionsmehrheit stimmte.

Ich bin auch Teil der Minderheit zu Artikel 6, aber ich muss Ihnen sagen: Ganz wohl ist mir dabei nicht. (Teilweise Heiterkeit) Wir wollten für die kleinen Vereine etwas Gutes tun, und mein Herz schlägt nun mal für die Kleinen. Aber eigentlich hat Kollege Salzmann schon recht. Man müsste sich auch überlegen, welche Auswirkungen das - rein sportlich betrachtet - haben wird. Erlebt die Schweiz, die Schweizer Liga, dann einen Exodus? In diesem Falle hätten wir uns wirklich ein Kuckucksei ins Nest gelegt.

Eines möchte ich noch auf den Weg geben, egal was jetzt herauskommen wird; ich werde mich enthalten, obwohl ich in der Minderheit bin. (Teilweise Heiterkeit) Ich möchte aber den Zweitrat bitten, sich die Sache noch einmal gut zu überlegen. Sind als Nächstes dann die Fussballer dran, und wer kommt als Übernächstes? Es gibt immer solche möglichen Ausnahmetatbestände.

Jetzt habe ich noch einen formellen Hinweis, der mir auch nicht ganz unwichtig erscheint. Sie haben jetzt in Artikel 6 einen separaten Absatz 4 für die Eishockeyclubs geschaffen. Dabei hätten wir ja eigentlich in Artikel 6 mit der Überschrift "Gerechtfertigte Arten von Wettbewerbsabreden" gemäss Absatz 1 Buchstaben a bis e eine Aufzählung, in der vieles aufgelistet ist. Buchstabe e zum Beispiel betrifft Abreden mit dem Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern, sofern sie nur eine beschränkte Marktwirkung aufweisen. Hier könnte man die Aufzählung einfach mit einem Buchstaben f ergänzen, wahrscheinlich wäre es da besser platziert. Ich befürchte aber, dass wir dann irgendwann beim Buchstaben z ankommen, aber das ist eine andere Thematik. Das wollte ich einfach auch als Hinweis an den Zweitrat erwähnt haben.