Hegglin Peter · Ständerat · 2024-06-11
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-11
Wortprotokoll
Ich bin in der Mehrheit und empfehle Ihnen, diese Motion anzunehmen. Vier Hauptthemen haben mich bewogen, diesen Entscheid zu fällen: erstens das Einführungsprozedere, zweitens der Umfang der Biodiversitätsflächen, drittens der Aktionsplan Pflanzenschutz und viertens die Versorgung.
Ich beginne mit dem Einführungsprozedere. Die Mehrheitssprecherin und auch die Minderheitssprecherin haben darauf hingewiesen, dass die Einführung dieser Massnahme von Anfang an unter einem schlechten Stern stand. Es wurden zweimal Termine festgelegt, auf die hin die Massnahme eingeführt werden sollte. Dann wurde, zum Teil auch rückwirkend, der Einführungszeitpunkt wieder aufgehoben. Das Einführen von solchen Massnahmen hat immer auch starke Auswirkungen auf die betroffenen Kreise; das sind vor allem die Landwirte. Das heisst, die Verwaltung - hier sind es die Verwaltungen in den Kantonen - muss dann immer im Voraus intensiv informieren und ihre Softwareprodukte und Projekte entsprechend anpassen, damit die Massnahme auch umgesetzt werden kann. Aufgrund von Vorbehalten und Verbesserungen wurde der Einführungszeitpunkt rückwirkend wieder aufgehoben oder verschoben. Das zeigt einfach schon, wie schwierig es ist, diese Massnahme, ich sage jetzt, konstruktiv und positiv einzuführen.
Obwohl das System vereinfacht und verbessert worden ist, das haben Sie vorhin auch gehört, ist man in der Praxis immer noch gespalten: Es sind Bio- und IP-Produzenten wie auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, die uns empfehlen, die Motion Grin abzulehnen. Demgegenüber empfehlen uns die Bauernverbände, scheinbar praktisch einstimmig, und die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), die dem Anliegen auch kritisch gegenübersteht, eher, die Motion abzulehnen, die LDK quasi mit der Erwartung, dass eine allfällige Einführung mit weiteren administrativen Vereinfachungen verbunden werden sollte.
Ich meine, dass es manchmal besser ist, ein Projekt abzubrechen und neu zu starten, als es im Prozess immer wieder anzupassen und zu verändern. Das ist für mich der[NB]erste[NB]Punkt,[NB]der mich dazu führt, zu sagen, dass diese Massnahme beendet und die Motion Grin angenommen werden soll.
Der zweite Punkt sind die Biodiversitätsflächen und die Frage, wie gross die Flächen sein sollen, wie viel notwendig ist. Nach dem Gesetz sind es ja insgesamt 7 Prozent, die auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen entsprechend ausgewiesen werden müssen. Aktuell haben wir 19 Prozent, das gesetzliche Ziel ist also weit übertroffen worden. Ich meine, es wäre besser, die Qualität der schon ausgewiesenen Flächen weiter zu verbessern; da gehe ich mit der Vorrednerin einig. Es gibt noch Verbesserungspotenzial, weil viele solcher ausgewiesenen Flächen die Erwartungen, die man einmal in sie gesetzt hat, nicht erfüllen. Also man sollte einmal qualitativ anstatt quantitativ verbessern.
Dann komme ich zur Aussage, die Biodiversität habe in den vergangenen Jahren gelitten und sei schlechter geworden. Ich glaube, es wäre falsch, einfach zu sagen, dass vor allem die Landwirtschaft daran schuld ist. Die Landwirtschaftsfläche macht etwa 18 Prozent der Landesfläche aus. Es gibt noch 80 Prozent andere Flächen, mit denen auch ein Beitrag zur Biodiversität geleistet werden soll und auch geleistet werden kann. Die Frage ist ja auch: Weshalb geht die Biodiversität zurück, was sind die Gründe? Diese sind nicht ganz klar ausgewiesen. Es gibt immer wieder neue Studien, die andere Ursachen und Gründe benennen. Also von daher, meine ich, ist es einfach zu kurz gegriffen, zu sagen, es sei nur die Landwirtschaft.
Das dritte Thema betrifft das Argument, es sei demokratiepolitisch problematisch. Das bezieht sich vor allem auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Wir diskutierten die Trinkwasser-Initiative und die Pestizid-Initiative hier im Rat, aber natürlich dann auch im Rahmen der Volksabstimmung. Als indirekten Gegenvorschlag, welchen wir beschlossen, gab es die parlamentarische Initiative 19.475, ein neues Gesetz, welches zum Ziel hat, die Pestizidbelastung bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. In diesem Paket waren diese 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen nicht enthalten; das war hier im Rahmen dieser Gesetzgebung nie Gegenstand der Debatte. Die 3,5 Prozent BFF waren in einem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates - aber nur auf Verordnungsebene - zu diesen Initiativen vorgesehen. Schon damals wurde diese Massnahme von der Branche recht intensiv kritisiert und auch bekämpft.
Wo stehen wir nun in Bezug auf das Ziel, den Pestizideinsatz zu reduzieren? Dazu gibt es einen Bericht; es gibt einen Zwischenbericht zur Umsetzung dieser Massnahme. Der Bericht wurde am 8.[NB]Mai 2024 veröffentlicht. Wenn ich den Bericht lese, und das empfehle ich Ihnen auch zu tun, sehe ich, dass der Verfasser des Berichtes zum Schluss kommt, dass die Ziele erreicht seien. Es habe schon jetzt, bis ins Jahr 2022, eine Reduktion von 50 Prozent der Pflanzenschutzmittel gegeben; Sie können den Bericht lesen, da können Sie das nachschauen. Weiter heisst es, dass das Ziel im Bereich des Grundwassers noch nicht ganz erreicht sei, was ja auch normal sei, weil beim Grundwasser die Verbesserungen natürlich später eintreten würden. Die Verfasser des Berichtes schreiben auch, dass neue Massnahmen für eine zusätzliche Reduktion der Risiken nicht notwendig seien. Es sei richtig, den Fokus auf die Umsetzung der getroffenen Massnahmen in der Praxis zu legen. Das ist die Schlussfolgerung aus diesem Bericht; das stammt nicht von mir, sondern es ist eine Aussage aus dem Bericht.
Damit komme ich zum letzten Punkt, zur Versorgung. Im Rahmen der Beratung der Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen gab es verschiedene Vorstösse; das haben meine Vorrednerinnen erwähnt. Es gab aber auch - und das hat mich damals sehr überrascht - eine Initiative des Kantons Genf, die forderte, dies aufzuheben bzw. nicht einzuführen. Die Standesinitiative Genf verlangte eigentlich in Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil einheimischer Nahrungsmittel an der Versorgung der Schweiz auf unter 50 Prozent gesunken sei, auf dem offenen Ackerland keine weiteren Massnahmen einzuführen, sondern dieses Ackerland für die Produktion von Lebensmitteln zu nutzen.
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und der Motion zuzustimmen. [PAGE 558]