Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Nach der Beratung von letzter Woche im Nationalrat bleibt noch eine Differenz, und zwar in Vorlage 2 beim Jugendstrafgesetz. Der Nationalrat möchte den Strafrahmen für Mord um 50 Prozent erhöhen. Zudem möchte er die Voraussetzungen für den Verwahrungsvorbehalt ändern.
Ihr Rat hatte diese Änderungen einstimmig abgelehnt. Auch der Bundesrat lehnt sie ab. Sie waren nicht Gegenstand der bundesrätlichen Vorlage, waren nie in einer Vernehmlassung und werden von den konsultierten Fachkreisen einhellig abgelehnt.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen, an Ihrem Beschluss festzuhalten und die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen abzulehnen. Sämtliche Argumente liegen bereits auf dem Tisch, ich verzichte auf eine Wiederholung.
Zwei Dinge hat der Nationalrat unseres Erachtens zu wenig gewichtet, das möchte ich noch einmal betonen. Erstens führen die Änderungen im Ergebnis gar nicht zu einer Erhöhung der Voraussetzungen für einen Verwahrungsvorbehalt, im Gegenteil: Sie führen zu einer Senkung der Voraussetzungen, denn eine Verurteilung zu mindestens vier Jahren Freiheitsentzug auf einer Skala von sechs erfasst mehr Täterinnen und Täter als eine Verurteilung zu mindestens drei Jahren auf einer Skala von vier. Die Drei-Viertel-Regelung würde damit zu einer Zwei-Drittel-Regelung, es wären also mehr Jugendliche davon betroffen.
Zweitens - Sie haben es gehört, das ist sicher sehr wichtig - prüft der Bundesrat derzeit in Erfüllung des Postulates Engler 23.3205, "Haben wir ein Problem mit Jugendkriminalität?", die Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Sanktionen. Der entsprechende Bericht wird zurzeit vom EDI und vom EJPD erstellt. Den Ergebnissen dieses Berichtes sollten wir hier nicht vorgreifen. Über den Handlungsbedarf und eine allfällige Verschärfung des Jugendstrafrechtes kann gerne in diesem Zusammenhang diskutiert werden. Der Bericht sollte bis Ende dieses Jahres vorliegen und in der ersten Hälfte 2025 dann auch im Parlament sein.
Schliesslich möchte ich noch Folgendes präzisieren: Im Nationalrat wurde mehrfach gesagt, die Kriminalität von Jugendlichen nehme zu. Die Statistiken belegen aber gerade das Gegenteil. Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die Kriminalität von Jugendlichen im Jahr 2022 gesamtschweizerisch gesunken. Die Zahlen für das Jahr 2023 werden wir Mitte Jahr bekommen. Es gibt also auch aus diesem Grund keine Eile bei diesem Geschäft, wir können den Bericht abwarten.
Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen abzulehnen und damit die Differenz zum Nationalrat aufrechtzuerhalten.