AB 341497
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Vor fünfzig Jahren unterzeichnete die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention, und ausgerechnet jetzt wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte infrage gestellt. Warum hat das Urteil zu den Klimaseniorinnen derart für Aufregung gesorgt? Ich glaube, das ist so, weil es uns in unserem eigenen Selbstverständnis, unserem helvetischen Exzeptionalismus, stört. Wir gehen davon aus, die beste Demokratie und den besten Rechtsstaat zu haben, und sind entsprechend pikiert, wenn wir gerüffelt werden.
Es ist daher an dieser Stelle wichtig, darauf hinzuweisen, wie elementar die EMRK für die Entwicklung unseres Rechtsstaats war. Wir haben gestern über das dunkle Kapitel der Verdingkinder gesprochen. Das war ein Vorbehalt, den die Schweiz bei der Ratifikation der EMRK anbringen musste, und die Ratifikation der EMRK hat dazu beigetragen, dass man dieses dunkle Kapitel auch rechtlich gelöst hat. Es gab auch einen zweiten Fall, der zu sehr viel Aufregung und beinahe zum Austritt aus der EMRK führte. Das war der Fall Belilos. Es ging um eine Aktivistin, die von einer Polizeikommission ohne Gerichtsverfahren abschliessend verurteilt wurde. Dieser Fall hat wesentlich dazu beigetragen, unser Strafrecht, das Strafprozessrecht, und unseren Rechtsstaat weiterzuentwickeln, und das wird heute nicht mehr infrage gestellt.
Der dynamisch-evolutive Ansatz und das damit verbundene Verständnis dieses "instrument vivant" sind nicht eine neue Erfindung im Zuge dieses Urteils, sondern eine jahrzehntealte Praxis. Eingeführt wurde diese Formulierung im Fall Tyrer gegen das Vereinigte Königreich, um zu begründen, warum die Prügelstrafe aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen eine "erniedrigende Strafe" im Sinne von Artikel 3 EMRK ist. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass ein Gericht Politik macht. Ständerat Rieder hat den Supreme Court zitiert, aber wir können auch das Bundesgericht nehmen. Das Bundesgericht hat sich auch schon gesetzgeberisch betätigt, z.[NB]B. im Mietrecht: Dort hat es eigenhändig den Renditedeckel bei den Mieten erhöht, und ich habe im Nationalrat oder im Ständerat niemanden gesehen, der eine Erklärung dazu abgegeben hätte.
Dann ist auch wichtig zu sagen: Demokratie und Menschenrechte stehen nicht im Widerspruch, sie sind komplementär zueinander. Wir können keine Menschenrechte per Mehrheitsentscheid ausser Kraft setzen - das ist der Witz davon, und es ist die Aufgabe des EGMR, dies einzuhalten. Schon mehrfach erwähnt wurde, dass es nicht neu ist, dass Artikel 8 EMRK auf den Schutz der Gesundheit und[NB]damit[NB]auch[NB]auf[NB]den[NB]Schutz[NB]vor[NB]Umweltschäden ausgeweitet bzw. in der Gerichtspraxis in mehreren Fällen so interpretiert wurde.
Zuletzt nun noch zum Aktivismus, den man dem EGMR anlastet: Die Einzigen, die hier Aktivismus betreiben, sind wir. Es ist der Ständerat, es ist aber auch der Nationalrat, der mit einer Erklärung, quasi ohne das Urteil des EGMR mit Sorgfalt studiert zu haben, sagen will, wie er das Urteil findet. Im Gegensatz zum Ständerat führten wir in der Nationalratskommission nicht mal Anhörungen durch; wie lange wir uns damit befassten, ist schon gesagt worden. Ein gutes Beispiel für die fehlende Tiefe der ganzen Diskussion ist, dass es vor allem darum ging, dem Urteil keine weitere Folge geben zu wollen. Der Kommissionssprecher hat gesagt, das heisse nicht, dass man das Urteil ignorieren wolle, sondern dass ihm eben keine weitere Folge gegeben werden solle. Natürlich muss man aber sagen, dass das in der Öffentlichkeit ganz offensichtlich nicht verstanden wurde, auch nicht von ehemaligen Bundesrichtern, ebenso wenig von Staatsrechtlern. Sie alle haben [PAGE 1185] es so verstanden, dass man das Urteil ignorieren wolle. Der Ständerat hat es auch abgelehnt, die erforderliche Präzisierung vorzunehmen, um die Erklärung verständlicher zu machen. Das deutet doch sehr stark darauf hin, dass diese Ambivalenz bewusst herbeigeführt worden ist - man will, dass es so verstanden werden kann.
Im Grunde genommen hat die Schweiz das Selbstverständnis - sie hat das auch immer so vertreten -, dass sie in der Entwicklung der Menschenrechte eine Pionierrolle spielt. Mit dieser Erklärung machen wir genau das Gegenteil.
Ich bitte Sie daher, die Erklärung abzulehnen.