Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat in Artikel 839 Absatz 3 eine Änderung des Bauhandwerkerpfandrechts beschlossen. Er möchte, dass die Verzugszinse nur für eine Dauer von fünf Jahren sichergestellt werden müssen. Der Bundesrat hatte zehn Jahre beantragt.
Es ist letztlich eine Ermessensfrage, aber im geltenden Recht gibt es gar keine Frist, sodass die Sicherstellung für ewig gelten muss. Nimmt man einen gerichtlichen Bauprozess als Massstab, so sieht man: Nach fünf Jahren sind zwar viele Bauprozesse abgeschlossen, kompliziertere und etwas grössere Bauprozesse - und das sind nicht wenige - dauern aber deutlich länger als fünf Jahre. Man kann davon ausgehen, dass nach zehn Jahren die meisten Bauprozesse abgeschlossen sind. Deswegen hatte der Bundesrat eine Frist von zehn Jahren statt wie nach geltendem Recht gar keine Frist beantragt.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, Ihrer Kommission zu folgen.