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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-12

Wortprotokoll

Die von Herrn Nationalrat Meier übernommene Motion 22.3827 möchte den Bundesrat beauftragen, bei der Überprüfung des Fahrplankonzepts und des Step-Ausbauschritts 2035 die Grundlage zu schaffen, damit die bestehende stündliche Direktverbindung Baden-Brugg-Bern im Ausbauschritt 2035 erhalten bleibt.

Ich muss Ihnen als Vorbemerkung sagen, dass wir im Moment an der Konsolidierung dieses Ausbauschritts sind und diese gegen Ende 2024 abgeschlossen sein sollte. Wir kennen also noch nicht alle Details. Es wird dann im Hinblick auf die Botschaft 2026 zum Bahnausbau eine Vernehmlassung im Jahr 2025 geben. Herr Nationalrat Meier, Sie haben oder Ihr Kanton hat dann sicher die Möglichkeit - einmal unabhängig vom Ausgang Ihrer Motion, den wir natürlich beachten -, dort noch Eingaben zu machen.

Nun betreffend die Motion: Der Kanton Aargau und die Region Baden profitieren im Ausbauschritt von einem überdurchschnittlichen Angebotsausbau. Das ist ja klar, liegt die Region auch mitten in der Schweiz und ist sehr verkehrsreich. Es werden im Rahmen des Ausbauschritts 2035 die schnellen Verbindungen sowohl von Baden nach Zürich als auch von Baden nach Aarau zu einem Viertelstundentakt ausgebaut. Das ist ein massiver Leistungsausbau. In Richtung Basel sollen die Züge neu genau halbstündlich statt unregelmässig versetzt verkehren. Nach Bern werden anstelle der stündlichen Direktverbindungen künftig vier Umsteigeverbindungen pro Stunde angeboten. Das sind also anstatt einer stündlichen Direktverbindung vier Verbindungen pro Stunde, dafür aber mit Umsteigen. Das ist die Alternative, die aktuell im Plan ist. Es ist also entweder in Aarau oder in Olten ein einmaliges Umsteigen notwendig.

Bei einer Beibehaltung der Direktverbindung von Baden nach Bern könnten nicht alle zusätzlichen Züge im Kanton Aargau eingeführt werden, weil das zu einer Überlastung führen würde. Die heute prognostizierte Nachfrage könnte nicht abgedeckt werden. Die bestehenden Züge wären überfüllt und die Stabilität des Fahrplans wäre gefährdet. Somit würde die Attraktivität in der Gesamtsumme, meinen wir, sinken. Das einmalige Umsteigen ist folglich eine Voraussetzung für die Erhöhung des Angebots. Aber, wie gesagt, wir sind in der Konsolidierungsphase.

Vor diesem Hintergrund möchte sich der Bundesrat nicht einschränken lassen und beantragt die Ablehnung der Motion.

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