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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-12

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Glarner, ich habe Ihre Botschaft gehört. Sie dürfen schon von mir erwarten, dass ich das, was mir unterbreitet wird, auch lese und dann vertrete, wie ich das hier jetzt tue - auch wenn es Ihnen vielleicht nicht gefällt. Aber am Schluss bin ich der Verantwortliche, und wenn Sie jemanden rügen, dann nicht meine Mitarbeitenden, sondern mich. Da können wir ja gut miteinander umgehen.

Der Motionär möchte rechtliche Grundlagen für den weltweiten Import von Gebrauchtwagen schaffen. Konkret will er, dass bei der Zulassung von Gebrauchtwagen in der Schweiz, bei denen das Datum der Erstinverkehrsetzung nicht bekannt ist, das Modelljahr eingetragen werden kann. Und ja, Sie haben die Antwort ja vorweggenommen, ich sage Ihnen hier jetzt nicht etwas anderes: Der Bundesrat lehnt dieses Anliegen ab.

Für die Umsetzung der CO2-Emissionsvorschriften braucht es aufgrund der verabschiedeten Gesetze, die wir gemacht haben, das Datum der Erstinverkehrsetzung. Davon kann ich nicht einfach abweichen, auch wenn der Wille vielleicht sogar noch da wäre. Die CO2-Verordnung regelt, wann ein Fahrzeug als erstmals in Verkehr gesetzt gilt. Die Unterstellung unter die Zielwertregelung bzw. die Ausnahme davon wird anhand der Frist zwischen der Erstinverkehrsetzung im Ausland und der Verzollung in der Schweiz beurteilt. Gegen das Vorhaben spricht, dass es ohne Nachweis des Zeitpunkts schwierig wäre, zu prüfen, ob die Fahrzeuge die technischen Anforderungen erfüllen, die zum Zeitpunkt der[NB]Erstinverkehrsetzung galten. Das europäische Zulassungssystem stützt sich auf das Datum der Erstinverkehrsetzung, da weit über 90 Prozent aller Importe aus der EU stammen, das muss man schon auch sehen. Das Problem kann auch etwas eingegrenzt werden. Deshalb wendet auch die Schweiz dieses System halt an.

Ich möchte Ihnen, da Sie mir vorhin persönlich oder direkt eine Botschaft übermittelt haben, sagen: Wenn die Bevölkerung mit 60 Prozent Ja-Stimmen beschliesst, auf netto null zu gehen, auch wenn das gegen den Willen Ihrer Fraktion erfolgt ist, dann folgt darauf halt ein CO2-Gesetz mit einer entsprechenden Verordnung, die wir irgendwie umsetzen müssen.

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