Giezendanner Benjamin · Nationalrat · 2024-06-12
Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-12
Wortprotokoll
Zielsetzung der vorliegenden Gesetzgebung ist es, dass im Handel mit Energie künftig mehr Transparenz besteht. Der schweizerische Regulator soll vermehrt Einsicht in die Handelsaktivitäten haben und auch die Risiken reduzieren können, allenfalls mit genügend Vorlauf. Die Vorlage zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten darf aber nicht isoliert betrachtet werden. Wie wir bereits gehört haben, werden zwei weitere Säulen folgen. Dabei wird es um Bussen, die Liquidität und die Eigenkapitalanforderungen gehen. Zudem wird es eine Revision des SchKG geben, bei der es um das Business Continuity Management gehen wird.
Bisher waren schweizerische Unternehmen, die am Schweizer Markt teilnahmen, nicht rechenschaftspflichtig. Insiderhandel und Marktmanipulation konnten somit weder erkannt noch sanktioniert werden. Die fehlende Regulierung öffnete dem Missbrauch Tür und Tor, und insbesondere in Zeiten, in denen Marktaktivitäten aufgrund von Angebots- und Nachfrageänderungen keine effizienten Preisfestsetzungen ermöglichten, konnte man nicht eingreifen. Weiter zeigte uns die Strommarktkrise der Jahre 2021 und 2022 auf, dass in diesem Bereich ein grosses Risiko besteht. Im Nachhinein darf auch festgehalten werden, dass wir etwas Glück hatten und dass die Elcom zu keinem Zeitpunkt über genügend Informationen verfügte.
Die vorliegende Gesetzgebung lehnt sich stark an die Mechanismen der europäischen Gesetzgebung namens Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency (Remit) an. In der Beratung war unbestritten, dass möglichst kein Swiss Finish entstehen sollte. Bereits seit über zehn Jahren sind international tätige Stromhandelsunternehmen von Remit betroffen. Das geht insbesondere grosse Lieferanten wie Axpo und Alpiq etwas an. Von dieser Vorlage verstärkt betroffen sein werden wiederum die kleineren Elektrizitätsunternehmen. Das sollte uns aufhorchen lassen, denn bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum Mantelerlass konnten wir sehen, dass die Belastungen für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) immer grösser werden.
Die SVP-Fraktion steht dieser Vorlage in zwei Punkten kritisch gegenüber: Einerseits ist die Kehrseite dieser zusätzlichen Belastung für kleinere EVU, dass die Elcom anwachsen wird, wobei wir hoffen, dass es diesbezüglich einen pragmatischen Ansatz geben wird und dass nicht wieder Dutzende [PAGE 1193] von Leuten neu eingestellt werden. Andererseits hat uns meine Vorrednerin bei Artikel 17 Absatz 1, bei der Beweislastumkehr, überzeugt, sodass wir dort der Kommissionsminderheit folgen werden.
Wir hoffen, dass dieser Erlass zu mehr Transparenz und zu weniger Risiken führen wird. Wir werden sehen, was die beiden anderen Säulen noch dazu beitragen werden.