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Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-06-12

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-12

Wortprotokoll

Meines Erachtens verlangt die Motion etwas Selbstverständliches. Wenn der Kommissionssprecher jetzt die Absichten des Motionärs als naiv und zynisch qualifiziert, finde ich das, salopp gesagt, sehr populistisch formuliert. Warum? Es ist bereits angetönt worden, aber ich möchte hier wiederholen, was der Motionär gesagt hat: Die Mitgliedstaaten des Europarates sind Rechtsstaaten. Als betroffene Personen aus einem solchen Rechtsstaat haben wir Rechtsweggarantien. Wenn uns die Gesetze in einem solchen Staat nicht passen, dann ist das dasselbe, wie wenn eine ausländische Person in die Schweiz kommt und ihr die Gesetzgebung hier nicht passt. Wir können nicht eingreifen, wenn uns die harten Strafen in einem Land nicht passen. Das hat aber nichts mit Rechtsweggarantie zu tun. Die Rechtsweggarantie ist in einem Rechtsstaat gewährleistet. Die EMRK gibt ja auch einen zusätzlichen Schutz. Sie können sich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wehren, das sind Abwehrrechte.

Ich gehe mit der Kommissionsmehrheit einig, wenn sie sagt, jede Person könne, auch wenn sie aus einem verfolgungssicheren Staat komme, ein Asylgesuch stellen und habe ein Anrecht auf eine Einzelfallprüfung. Aber ich frage mich bei 7000 Asylgesuchen aus der Türkei schon, ob das Einzelfälle sind. Da müssen Sie ja davon ausgehen, dass es in diesem Land eine systematische Verfolgung von Gruppen gibt. Wenn es so wäre, müssten wir uns als Schweiz dafür einsetzen, dass das Land von der EMRK ausgeschlossen wird. Das wäre doch der Weg. Wenn ein Mitgliedstaat des Europarates, ein sogenannter Rechtsstaat, Leute systematisch verfolgt, können wir doch das Problem nicht lösen, indem wir die Leute hier aufnehmen. Das ist ein Fass ohne Boden. Da müssen wir politisch entsprechend agieren. Es kann ja nicht sein, dass alle Länder auf der einen Seite Abkommen mit der Türkei schliessen, auch im Bereich Migration, aber auf der anderen Seite sagen: Ja, sie verfolgen dort Leute. Diese Haltung verstehe ich, gelinde gesagt, generell nicht.

Jetzt stellt sich die Frage, welches die Kriterien sind, wenn der Bundesrat kommt und sagt, er nehme ein bestimmtes Land nicht auf die Liste der verfolgungssicheren Staaten. Welches sind die Kriterien? Sie sind meines Erachtens sehr subjektiv. Ich kann Ihnen sagen, auch in der Schweiz gibt es politisch Verfolgte. Ich kann mich selbst als Beispiel anführen: Ich wurde zwischen 2016 und 2019 verfolgt, weil ich mich für ein rechtloses neugeborenes Kind eingesetzt hatte. Man versuchte, ein krasses Strafverfahren gegen mich einzuleiten. Das hat nicht nur meine Gesundheit ruiniert. Es hat mich aufgeregt, dass die Immunitätskommission des Nationalrates und die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nicht gesehen haben, dass ich eigentlich des Schutzes vor dem Rechtsstaat bedurft hätte. Es wurde gesagt, ich müsse mich dem Rechtsstaat stellen. Die Hürden sind sehr hoch. Ich sehe nicht ein, warum die Hürden für ein anderes Land, wenn es darum geht, als verfolgungssicherer Staat zu gelten, plötzlich tiefer sein sollen.

Also, Herr Bundesrat, entweder gehen wir hin und sagen, jetzt müssen wir alles daransetzen, dass ein bestimmtes Land nicht mehr bei der EMRK mitmachen kann, oder wir sagen, diese Leute haben in ihrem Land die Rechtsweggarantie, sie haben sogar den Schutz der EMRK, und wir schauen, dass die Leute aus einem solchen Land eben nicht auf Anhieb Asyl bekommen. Wir sollten uns also für die eine oder die andere Richtung entscheiden - beides geht meines Erachtens nicht. Weil meines Erachtens nicht beide Wege möglich sind, bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.

Ich erinnere daran: Wir haben im Ständerat jetzt bereits bezüglich Eritrea und Afghanistan entgegen der Bundesratsmeinung entschieden - hier im Ständerat. Wir werden heute noch über den Schutzstatus S, über Migrationsabkommen, über Bezahlkarten usw. entscheiden. Mich nimmt wunder, wie wir uns dann verhalten werden. Ich glaube, wir müssen im Bereich Migration und Asyl jetzt Nägel mit Köpfen machen. Die Kantone sind mit ihren Kapazitäten am Anschlag. Natürlich, ich stelle auch fest, dass die Bevölkerung das mehr oder weniger noch mitträgt; ich sage ausdrücklich "noch". Ich bin aber auch der Meinung, dass die Stimmung umschlagen wird, wenn wir keine Lösungen haben. Ich habe Ihnen, Herr Bundesrat, auch schon gesagt, dass das aus meiner Sicht die grösste Gefahr ist. Wenn in der Mehrheit der Bevölkerung plötzlich die Stimmung kippt, haben wir ein zusätzliches Problem. Das möchte ich nicht, und deshalb müssen wir Nägel mit Köpfen machen.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.