Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2003-06-02
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-02
Wortprotokoll
Der Kanton Luzern unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative: "Im Interesse der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses auf der Nord-Süd-Achse A2 ist die Planung einer Umfahrung des Raumes Luzern oder anderer gleichwertiger Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Umfahrung des Raumes Luzern oder andere gleichwertige Massnahmen sind zu Bestandteilen des Nationalstrassennetzes zu erklären." Bereits ein Jahr vor ihrer Einreichung, im März 2001, ist von Kollege Theiler eine gleich lautende Motion eingereicht worden, die im März 2002 als Postulat überwiesen wurde.
Es geht also einmal mehr um die Aufnahme eines Strassenprojektes in das Nationalstrassennetz. Begründet wird dies damit, dass die durch den Raum Luzern führende A2 in absehbarer Zeit massiv überlastet sein werde, vor allem, wenn der Verkehr mit der Eröffnung der A4 im Knonauer Amt etwa 2009 noch einmal deutlich zunehmen werde. Ausgehend von den im Sachplan Strasse aufgeführten Durchschnittszahlen des Strassenverkehrswachstums bis ins Jahr 2020 lässt sich Folgendes festhalten: Im Bereich des Reussporttunnels in Luzern wird die Strecke mit 110 000 bis 140 000 Fahrzeugen täglich bis zu 40 Prozent über ihrer Kapazität ausgelastet sein. Ein Verkehrskollaps unter anderem auch für den ganzen Transit- und Fernverkehr wäre die Folge.
Der Ständerat beschloss am 6. Juni 2002 gemäss dem Antrag seiner Kommission mit 23 zu 10 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Er folgte damit der im Bericht der Kommission dargelegten Argumentation, keine Partikularanliegen aufzunehmen, solange kein Gesamtkonzept der Verwaltung für den weiteren Ausbau des Nationalstrassennetzes vorliegt.
Nach der Darstellung des Bundesamtes für Strassen bestehen im Raum Luzern etwa die gleichen Verkehrsprobleme wie in anderen Agglomerationen der Schweiz auch. Die besondere Belastung der Nationalstrassen im Raum Luzern rührt unter anderem auch daher, dass sich dort der Fern- und der Regionalverkehr stark überlagern. Das Problem ist seit langem bekannt, und eine Lösung muss im Rahmen des gesamtschweizerischen Sachplans Strasse gefunden werden. Ein erster Entwurf dieses Sachplans wurde bereits in die Vernehmlassung gegeben, die Ende März dieses Jahres abgeschlossen worden ist. Das ganze Verfahren ist in eine Konzeptphase und eine Objektphase unterteilt. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten wird dem Bundesrat der Entwurf für die Konzeptphase bis Anfang 2004 unterbreitet. Parallel dazu wird auch an der Objektphase gearbeitet. Der Entwurf für einen entsprechenden Bundesratsbeschluss sollte Ende 2004 vorliegen.
Das Anliegen des Kantons Luzern ist Bestandteil der Objektphase, weil es ja um die Realisierung eines Umfahrungsprojektes geht. Um dem Bundesrat die problematische Situation des Kantons Luzern dennoch zur Kenntnis zu bringen, überwies der Ständerat einstimmig ein Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates mit folgendem Wortlaut: "Der Bundesrat wird beauftragt, die in der Initiative 'Umfahrung des Raumes Luzern für den Nord-Süd-Verkehr' formulierten Anliegen im Rahmen der laufenden Arbeiten zum 'Sachplan Strasse' eingehend zu prüfen."
Zur Behandlung in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates: Die Kommission hält wie der Ständerat fest, dass es sich bei den Forderungen des Kantons Luzern zwar um sehr verständliche und legitime Anliegen handle, aber es letztlich doch Partikularwünsche seien. Im Interesse einer Gleichbehandlung aller Regionen des Landes empfiehlt die KVF-NR mit knapper Mehrheit ebenfalls, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission und auch die Räte haben in den vergangenen Jahren nur mit einer Ausnahme, nämlich der Prättigaustrasse, eine gängige Praxis in diesem Sinn entwickelt. Würde der Rat jetzt einem Einzelwunsch Folge leisten, wäre mit einer grossen Menge ähnlicher Vorstösse zu rechnen. Verkehrspolitisch sinnvoll ist es aber, jetzt den Sachplan Strasse des Bundesrates abzuwarten, der einen Gesamtüberblick ermöglichen wird. Da die Kommission dem Anliegen des Kantons Luzern aus den oben genannten Gründen keine Folge geben will, es aber - wie der Ständerat - dem Bundesrat dennoch zur Kenntnis bringen will, dass er in dieser Angelegenheit tätig werden soll, hat sie ohne Gegenstimme beschlossen, ein gleich lautendes Kommissionspostulat wie das der KVF-SR einzureichen.
Die Minderheit der Kommission hält fest, dass die Verkehrsproblematik in der Grossregion Luzern für den gesamten nationalen Verkehr gravierende negative Folgen hat. Zudem stehen sämtliche politischen Parteien und Verbände im Kanton Luzern hinter diesem Anliegen. Der Standesinitiative sei somit Folge zu geben, damit das breit abgestützte Anliegen zumindest verbindlich geprüft werde. Wie bereits gesagt wurde, findet diese Prüfung aber ohnehin statt. Auch eine Zustimmung zur Initiative des Kantons Luzern würde am Zeitplan und am Beschlussfassungsprozedere für die Sachpläne Schiene und Strasse nichts ändern.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen, der Initiative keine Folge zu geben und das Postulat zu unterstützen.
Beim zweiten Anliegen des Kantons Luzern - hier mache ich es kürzer - geht es um den Bahnverkehr, konkret um Ergänzungen der Schieneninfrastruktur. Im Wortlaut lautet diese Standesinitiative: "Im Rahmen der zweiten Etappe von 'Bahn 2000' sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Bahnhof Luzern als vollwertiger Hauptknoten im internationalen und nationalen Schnellzugsverkehr sowie als Zentrum der S-Bahn Zentralschweiz funktionieren kann. Die Infrastrukturergänzungen sind so zu gestalten, dass Durchmesserlinien betrieben werden können."
Beim Bahnhof Luzern haben wir tatsächlich eine besondere Situation: Luzern ist der einzige vollständige Kopfbahnhof der Schweiz. Die Problematik wird noch dadurch verstärkt, dass der ganze Zu- und Wegfahrverkehr durch ein Nadelöhr von nur zwei Gleisen abgewickelt werden muss. In Anbetracht der fortgeschrittenen Planungsarbeiten für die "Bahn 2000", zweite Etappe, gelten aber hier die gleichen Überlegungen wie bei der Strasse. Die Gesprächsrunden mit den Kantonen für die zweite Etappe von "Bahn 2000" sind im Gang. Es gibt auch bereits einige Beispiele für Verbesserungen im Raum Luzern/Innerschweiz. Beispielsweise konnte mit der ersten Etappe von "Bahn 2000" erreicht werden, dass eine schnellere Verbindung mit Halbstundentakt nach Zürich und andere Verbesserungen realisiert werden konnten. Auch ist zu erwähnen, dass die Modernisierung der Seetallinie erfolgt und die Stadtbahn Zug gebaut wird. Die Anliegen werden also durchaus ernst genommen.
Auch bei der Bahn beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben und das Kommissionspostulat zu überweisen.