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Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-06-12

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-12

Wortprotokoll

In meiner Motion geht es um den Export von ausserordentlichen IV-Renten. Diese werden nämlich heute nicht in alle Länder, mit denen wir ein Sozialversicherungsabkommen haben, exportiert, sondern nur in die EU- und EFTA-Länder. Das ist eine Ungerechtigkeit den Menschen gegenüber, die eben eine ausserordentliche IV-Rente und nicht eine ordentliche erhalten.

Wer erhält denn überhaupt eine ausserordentliche IV-Rente, oder wer hat Anspruch auf eine ausserordentliche IV-Rente? Das sind in der Schweiz wohnhafte Personen, die von Geburt an invalid sind oder vor der Vollendung ihres 23.[NB]Altersjahres invalid geworden sind, aber keinen Anspruch auf eine ordentliche IV-Rente haben. Diese Menschen sind also Menschen, die von Geburt an invalid oder in jungen Jahren invalid geworden sind, die körperliche oder psychische Einschränkungen haben. Davon betroffen sind also Menschen, die sicher zu den vulnerableren Bevölkerungsgruppen unseres Landes gehören. Diese Menschen sind oft ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen. Genau diese Menschen der vulnerabelsten Gruppe haben nicht die Möglichkeit, zu entscheiden, wo sie leben möchten. Sie müssen in der Schweiz bleiben, weil ihre Renten nicht exportiert werden.

Ich habe dieses Thema auch in einem Vorstoss aufgenommen, weil mich eine Person kontaktiert hat, die davon betroffen ist: ein älterer Mann, der eine Familie gründen möchte, dessen Partnerin aber nicht aus der Schweiz kommt und im Ausland lebt, in einem Land, in das zwar ordentliche IV-Renten exportiert würden. Er aber kann nicht dort leben, weil seine Rente eben nicht exportiert wird. Das ist, finde ich, nicht gerecht, das ist nicht richtig, das schafft Ungleichheit und Ungerechtigkeit, und ich glaube, das sollten wir wirklich beheben.

Ich verstehe eigentlich nicht, warum der Bundesrat dazu nicht bereit ist. Das Anliegen ist auch, wenn man es übergeordnet anschaut, durchaus richtig. Wenn Sie in der Statistik nachschauen, dann sehen Sie, dass 2022 etwa eine Milliarde Franken für ausserordentliche IV-Renten ausbezahlt wurden. Das sind rund 15 Prozent der gesamten Ausgaben, die für die IV anfallen, inklusive der Bearbeitung. Es sind also nicht 15 Prozent aller Rentenbeträge, aber es sind etwa 15 Prozent aller Kosten, die anfallen.

Eine ausserordentliche IV-Rente beträgt maximal 1633 Franken. Das heisst, diese Menschen sind fast immer auch auf Ergänzungsleistungen angewiesen, welche sowieso nicht exportiert würden. Schlussendlich hätte die Schweiz durchaus auch ein Interesse, dass Menschen mit einer ausserordentlichen IV-Rente nicht in der Schweiz leben würden, weil dann keine Ergänzungsleistungen anfallen würden.

Für mich ist das Hauptargument das Folgende: Ich finde es extrem stossend, dass Menschen, die eine ausserordentliche IV-Rente beziehen, nicht wie alle anderen entscheiden können, wo sie leben wollen, denn je nach Entscheid würden sie einfach ihre Lebensgrundlage verlieren. Das finde ich nicht richtig. Ich möchte Gerechtigkeit herstellen.

Es gab im Ständerat zu dieser Thematik einen Vorstoss von einem bürgerlichen Kollegen. Es ist nicht so, dass es ein linkes Anliegen wäre, sondern es ist eines, das aus der Mitte der Gesellschaft kommt. Auf einen Radiobeitrag im Dezember 2022 gab es unglaublich viele Reaktionen.

Ich finde wirklich: Stellen wir Gerechtigkeit her, schaffen wir die rechtliche Grundlage, dass auch ausserordentliche IV-Renten exportiert werden können! Besten Dank für die Unterstützung.