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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2024-06-12

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-06-12

Wortprotokoll

Mit meinem Postulat möchte ich den Bundesrat bitten, Massnahmen zu ergreifen und eine Kampagne zu starten, um Armutsrisiken vorzubeugen, die nach unbezahlter Familienarbeit auftreten können, wenn es zu einer Scheidung oder, bei Konkubinatspaaren, Trennung kommt. Die Infokampagne soll aufzeigen, welche finanziellen Risiken bei familienbedingten Erwerbsunterbrüchen und bei Kleinstpensen bei der Arbeit auftreten können und welche Absicherungsmöglichkeiten bestehen, dies natürlich in Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Wir sind mit neuen Leitentscheiden des Bundesgerichtes konfrontiert, deretwegen sich die Situation quasi von einem Tag auf den anderen komplett geändert hat. Die Berechnungsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt haben sich stark verändert. Die Versorgung durch den Erwerb beider Eltern oder Eheleute wird neu priorisiert. Das Bundesgericht hat sich für ein progressives, modernes Eheverständnis entschieden. Dagegen ist gar nichts einzuwenden. Es ist an sich eine gute Sache, dass beide Eheleute einer bezahlten Erwerbsarbeit nachgehen, sich die Erziehungs- und Familienarbeit schön teilen und bei Bedarf ausserfamiliäre Betreuungsangebote in Anspruch nehmen.

Dieses partnerschaftliche Familienmodell, das ich persönlich sehr unterstützen würde, ist längst nicht Realität. Wenn wir die Zahlen des Bundesamtes für Statistik für 2020 anschauen, sehen wir, dass Frauen immer noch deutlich mehr Haus- und Familienarbeit übernehmen als Männer, im Schnitt zehn Stunden pro Woche. Sind dann noch Kinder da, erhöht sich diese Stundenzahl pro Woche deutlich. Ein Grossteil der Frauen mit Kindern steigt, auch heute noch, teilweise aus dem Beruf aus, ein Teil steigt sogar ganz aus oder arbeitet vielleicht noch in einem kleinen Pensum. Die meisten arbeiten nicht mehr 100 Prozent. Nach einer Scheidung ist das eine schwierige Situation, weil Lücken vorhanden sind, sowohl im Laufe des Erwerbslebens als auch am Schluss in der Altersvorsorge. Ebenso gross ist das Risiko bei Konkubinatspaaren, weil da keine rechtliche Absicherung vorhanden ist, ausser diese hätten selbstständig etwas geregelt.

Der Kanton Bern hat bereits reagiert: Er hat einen Massnahmenplan ausgearbeitet und betreibt eine verstärkte Information, was ein sehr sinnvoller Ansatz ist. Das könnte auf Bundesebene übernommen werden, weil wir schliesslich kein kantonales Flickwerk wollen. Denn alle Menschen, hier vor allem die Frauen, haben das gleiche Recht auf Information, egal wo sie wohnen. Schweizweit gilt zudem dieselbe Gerichtspraxis; es muss also auch schweizweit informiert werden, dass Armutsrisiken bestehen. Dabei soll aufgezeigt werden, wie auch präventiv gearbeitet werden kann, damit dieses Armutsrisiko nicht mehr besteht. Mit einer solchen Kampagne würden wir schlussendlich auch eine Entlastung des Sozialstaates erreichen, weil es dann zu einer höheren Erwerbsbeteiligung käme, womit wir auch wider den Fachkräftemangel arbeiten würden - das wären also quasi zwei Fliegen auf einen Schlag.

Eine solche Kampagne, da gehe ich mit dem Bundesrat einig, bedeutet selbstverständlich keine Beschleunigung des Gleichstellungsprozesses in der Familienorganisation. Aber die neue Situation nach dem Bundesgerichtsurteil hat Folgen - sofort und nicht erst in einigen Jahren. Also müssen die Frauen oder die Paare jetzt darüber informiert werden, dass die Situation anders ist. Natürlich sind die Massnahmen des Bundes, die gemacht werden, gut, aber dieser Bereich fehlt. Deshalb ist meine Bitte, die Gleichstellungsbemühungen um diese Kampagne zu erweitern, damit alle wissen, wie sie sich auch vor Armutsrisiken schützen können.

Ich bitte Sie, das Postulat zu unterstützen.