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Glarner Andreas · Nationalrat · 2024-06-12

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-12

Wortprotokoll

Durch den neuen Pandemievertrag und die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften sollen und können die Einflussmöglichkeiten der WHO zulasten der Staaten massiv erweitert werden. Bereits eine potenzielle, also mögliche, aber nicht gesicherte, gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite soll ausreichen, um den WHO-Generaldirektor zur Feststellung einer internationalen Gesundheitsnotlage zu bevollmächtigen. Dazu wäre eine Einigung mit den Vertragsstaaten nicht mehr erforderlich. Überdies bräuchte der Generaldirektor den Rat des von ihm selber eingesetzten Notfallausschusses auch nicht zu befolgen. Er könnte sich also darüber hinwegsetzen, wie er es der Welt bei der Ausrufung eines internationalen Gesundheitsnotstandes infolge Affenpocken bereits eindrücklich demonstriert hat.

Es fehlen also sämtliche Kontrollmechanismen, ebenso wie ein wirksamer Schutz unserer Grundrechte und unserer Verfassung. Besonders gravierend ist zudem, dass sich die Staaten mit diesen Verträgen dazu verpflichten, sogenannte - nach Ansicht der WHO - falsche und irreführende Informationen bei Gesundheitsrisiken zu bekämpfen. Die WHO würde somit durchgreifende Möglichkeiten erhalten, das zu zensurieren, was sie als Fehl- und Desinformation definiert.

Bis zum heutigen Tage liegt keine Verlautbarung des Bundesrates vor, die sich mit diesem geplanten Machtausbau der WHO und den Gefahren für die Schweiz und ihre Bevölkerung kritisch auseinandersetzt. Freundlicherweise hat der Bundesrat der SGK Ihres Rates inzwischen den letzten Entwurf auf Englisch zukommen lassen, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob der Bundesrat weiss, was er damit versandt hat.

Nochmals: Unsere Grund- und Menschenrechte sollen aufgehoben werden können. Gesundheitsrelevante Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse, die von der Meinung der WHO abweichen, sollen zensuriert werden können. Und im Falle eines von der WHO ausgerufenen potenziellen Gesundheitsnotstandes würden weitgehende Befugnisse auf unbestimmte Zeit auf die WHO übertragen werden. Die Empfehlungen der WHO wären dann für alle Mitgliedstaaten verbindlich.

Wir wären also gut beraten, wenn wir den Bundesrat mit dieser Motion auffordern würden, den Vertrag dem Parlament, also uns, zur Genehmigung zu unterbreiten, denn bei einem so wichtigen Regelwerk muss das Parlament das letzte Wort haben. Da Sie in diesem Rat aber bereits der weiterführenden Motion 22.3546 der SVP-Fraktion zugestimmt haben, ziehe ich diesen Vorstoss hier zurück.

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