Ettlin Erich · Ständerat · 2024-06-13
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13
Wortprotokoll
Wir beschäftigen uns in den nächsten paar Minuten - oder wir werden sehen, wie lange - mit einem eigentlich komplizierten Geschäft. Aber ich versuche, es so gut wie möglich zusammenzufassen, damit wir alle verstehen, worum es geht und was wir machen. Es geht, wie gesagt, um das Kostendämpfungspaket 2.
In der Bemühung, die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz zu dämpfen, hat der Bundesrat am 7.[NB]September 2022 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Der Bundesrat hat mit dem Paket die Umsetzung weiterer Massnahmen in Angriff genommen, die im Bericht der von alt Ständerätin Diener geleiteten Expertengruppe aus dem Jahr 2017 vorgeschlagen wurden. Wir alle sind uns spätestens seit den sehr intensiven Diskussionen rund um die zwei Gesundheitsinitiativen, über die wir am letzten Sonntag abgestimmt haben, bewusst, dass der Kostenanstieg im Gesundheitswesen und der Anstieg der Prämien eine grosse Sorge für die Bevölkerung darstellen.
Die Änderungen im Paket 2 sollen die bereits im Paket[NB]1 - das waren die Pakete 1a und 1b - vorgeschlagenen Massnahmen ergänzen, ihre Wirkung verstärken und vor allem die Gesamtsteuerung des Gesundheitssystems verbessern. Als Ziel setzt sich der Bundesrat, dass die Massnahmen die medizinische Versorgung verbessern und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen. Die Massnahmen des Bundesrates sollen dazu beitragen, die medizinisch nicht begründeten Mengenausweitungen zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen verbessert werden. Seit Januar 2024 sind alle Massnahmen des ersten Paketes in Kraft getreten. Das Parlament hat einen ersten Teil des Paketes im Jahr 2021, einen zweiten Teil im Jahr 2022 verabschiedet. Der Bundesrat setzte die darin enthaltenen Massnahmen gestaffelt ab 2022 in Kraft.
Die Schaffung einer nationalen Tariforganisation und die Einführung einer Rechnungskopie für Versicherte sind Anfang 2022 in Kraft getreten. Weitere wesentliche Massnahmen wie die Einführung eines Experimentierartikels zur Förderung innovativer Projekte sowie die Datenweitergabe durch die Gesundheitsakteure sind Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Kostensteuerung bei Tarifverträgen und das Beschwerderecht der Versicherer bei der Spitalplanung sind seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Aktuell läuft die Referendumsfrist zu den Kosten- und Qualitätszielen sowie zu weiteren Massnahmen der Kostendämpfung, die im indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative vorgesehen sind. Der Bundesrat hatte ursprünglich Zielvorgaben als Teil des zweiten Paketes, also dieses Paketes, vorgesehen. Ende April 2021 nahm er die Vernehmlassungsergebnisse zum zweiten Paket zur Kenntnis und beschloss, die Zielvorgaben aus dem Paket herauszulösen.
Seit 2021 steigen die Kosten wieder deutlich an. Damit das Kostenwachstum langfristig gebremst werden kann, hat der Bundesrat auf der Grundlage des Kostendämpfungsprogramms die entsprechenden Massnahmen verabschiedet. Am 28.[NB]April 2021 hat er vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und auf dessen Basis entschieden, folgende Gesetzesänderungen vorzuschlagen:
1.[NB]Stärkung der koordinierten Versorgung durch die Definition von Netzwerken zur koordinierten Versorgung als eigene Leistungserbringer.
2.[NB]Schaffung von Rechtsgrundlagen für eine differenzierte Prüfung der WZW-Kriterien. "WZW" steht für Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit; das wird immer wieder vorkommen.
3.[NB]Regelung für die Festlegung von Preismodellen und allfälligen Rückerstattungen.
4.[NB]Ausnahme vom Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend die Höhe, die Berechnung und die Modalitäten von Rückerstattungen im Rahmen von Preismodellen.
5.[NB]Festlegung von Referenztarifen für ausserkantonale Wahlbehandlungen zur Förderung des kantonsübergreifenden Wettbewerbs unter den Spitälern.
6.[NB]Verpflichtung der Leistungserbringer und Versicherer zur elektronischen Rechnungsübermittlung.
7.[NB]Anpassung der Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Zu den einzelnen Punkten kommen wir dann in der Fahne.
Da die Änderungen im Bereich der Arzneimittel und die Anpassung zur elektronischen Rechnungsübermittlung auch für die Invalidenversicherung gelten sollen, schlägt der Bundesrat analoge Anpassungen im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) vor. In Erfüllung zweier Motionen schlägt er zudem vor, dass Leistungen bei Mutterschaft bereits ab Beginn der Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung ausgenommen werden sollen. Insgesamt sollen mit dem zweiten Massnahmenpaket dreizehn Motionen und Postulate umgesetzt werden. Die finanziellen Auswirkungen eines grossen Teils der Massnahmen konnte der Bundesrat nicht genau beziffern, da sie von der konkreten Umsetzung durch die betroffenen Akteure abhängen; das war seine Ausführung in der Botschaft.
Der Nationalrat hat am 28.[NB]September 2023 über das Paket beraten. Er trat oppositionslos auf die Vorlage ein. Die grosse Kammer brachte verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrates an. Man kann sagen: Die Vorlage wurde bezüglich Kostenbremse eher abgeschwächt. Die wichtigste Änderung betrifft die koordinierte Versorgung. Zwar ist der Nationalrat mit dem Bundesrat einig, dass diese stärker gefördert werden soll, er lehnte es aber mit 117 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab, Netzwerke zur koordinierten Versorgung neu als Leistungserbringer anzuerkennen. Stattdessen will er die bestehenden Regelungen anpassen und so eine bessere Koordination ermöglichen. Den Krankenversicherern soll erlaubt werden, die Daten ihrer Versicherten zu nutzen, um diese individuell über mögliche Einsparungen oder passende Versorgungsmodelle zu informieren; den entsprechenden Absatz hat der Nationalrat eingefügt. Mit zwei Motionen will der Nationalrat zudem alternative Versicherungsmodelle langfristig attraktiver machen, indem Mehrjahresverträge ermöglicht und Prämienrabatte anders berechnet werden sollen. [PAGE 592]
Der Nationalrat sprach sich zudem im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus, jedoch nur unter der Vorgabe, dass eine unabhängige Stelle öffentlich über die Umsetzung der vertraulichen Preismodelle Bericht erstatten soll. Dies soll ermöglichen, die Anzahl dieser Preismodelle und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, während einzelne Rückerstattungen vertraulich bleiben können. Der Nationalrat ergänzte zudem das Paket um weitere Massnahmen, die den Zugang zu innovativen Medikamenten verbessern sollen. Besonders innovative Medikamente sollen neu ab dem Tag der Zulassung durch Swissmedic auch von der Grundversicherung vergütet werden. Weiter nahm er eine Motion an, die spezifisch auf die Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen abzielt, sogenannte Orphan Drugs. Dagegen sprach er sich dafür aus, die vom Bundesrat beantragten Möglichkeiten zur differenzierten Prüfung der WZW-Kriterien einzuschränken.
Das Paket beinhaltet aber auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. Apothekerinnen und Apotheker sollen neu mehr Leistungen zugunsten der Krankenversicherung abrechnen können. Der Nationalrat präzisierte die Vorgabe des Bundesrates zu diesen Leistungen und ergänzte sie punktuell. Der Nationalrat stimmte auch dem Vorschlag des Bundesrates zu, dass neu ab Beginn der Schwangerschaft keine Kostenbeteiligung zu erheben ist. Aktuell sind Leistungen erst ab der 13.[NB]Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit. Zudem sollen heute von Hebammen durchgeführte Analysen bei der Mutter gesetzlich klar definiert werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen die Hebammen ebenso unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können.
In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat das Massnahmenpaket mit 131 zu 28 Stimmen bei 32 Enthaltungen angenommen.
Ihre Kommission hat die Vorlage und die drei damit zusammenhängenden Motionen als Grundlage für ihre Beratungen genommen und an fünf Sitzungen darüber beraten. Es gab also für die Vorbereitung dieser Berichterstattung einige Protokolle zu durchforsten. Eintreten war in Ihrer Kommission unbestritten und wurde einstimmig beschlossen.
Wir haben als Zweitratskommission zu Beginn und später noch zum Thema Medikamente Anhörungen durchgeführt. Wir haben festgestellt, dass aufgrund des Widerstandes in der Vernehmlassung die Erstberatungsstellen aus dem Paket gekippt wurden; das habe ich bisher nicht erwähnt, aber dieser Punkt ging in der Vernehmlassung unter. Widerstand gab es vor allem gegen den neuen Leistungserbringer für die koordinierte Versorgung. Ich denke, den werden wir noch behandeln. Trotzdem ist er in der Vorlage geblieben, weil der Bundesrat darin grosse Vorteile sieht; auch Ihre Kommission hat ihn aufgenommen.
Die wichtigste Differenz zum Nationalrat schufen wir bei den Netzwerken zur koordinierten Versorgung - wir haben sie wieder aufgenommen - und bei der Einführung von Mengenrabatten für Medikamente in Form von Kostenfolgemodellen. Weiter haben wir eine Übergangsbestimmung mit einer Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte aufgenommen. Ich werde bei den entsprechenden Bestimmungen auf der Fahne im Detail darauf zurückkommen.
Wir legen Ihnen auch ein Postulat vor, das bezüglich der Einzeltarife, also Tardoc, Tarmed und der ambulanten Pauschalen, Forderungen aufstellt.
Am Schluss liessen wir uns die Kosten- bzw. die Kostendämpfungsfolge unserer Vorschläge berechnen. Das ist nicht so einfach, wie dies der Bundesrat schon in der Botschaft beschrieben hat. Das hängt auch von den Aktivitäten, weiter auch von den Akteuren ab. An unserer letzten Sitzung wurden die Folgen wie folgt umschrieben: Die grössten Kosteneinsparungen sind bei der koordinierten Versorgung zu erwarten. Dort rechnet die Verwaltung aufgrund einer Studie mit einem Einsparungspotenzial von bis zu 250 Millionen Franken. Bei den Preismodellen und bei der Rückerstattung, vor allem bei den Medikamenten, geht man von bis zu 200 Millionen Franken Einsparungspotenzial aus. Das grösste Einsparungspotenzial sieht die Verwaltung bei den neu eingeführten Kostenfolgemodellen bei den Medikamenten. Bei den Massnahmen betreffend die Hebammen sind allenfalls Mehrkosten möglich, es besteht aber auch die Chance, dass diese Massnahmen aufgrund einer Verlagerung der Leistungen von heute anderen Leistungserbringern zu den Hebammen Kostendämpfungseffekte haben.
Die Kommission hat den Entwurf zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ich bitte Sie, darauf einzutreten und in den einzelnen Bestimmungen der Mehrheit zu folgen.