de Courten Thomas · Nationalrat · 2024-06-13
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-13
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative sieht vor, das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung so anzupassen, dass Arbeitgeber, als Personen oder als Unternehmer, im Fall der Arbeitslosigkeit denselben Entschädigungsanspruch wie die Angestellten haben. Gleiches soll auch für die Kurzarbeit gelten. Weiter soll ein Arbeitgeber analog zu Selbstständigerwerbenden die Wahlmöglichkeit haben, auf Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und auf entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.
Die parlamentarische Initiative befindet sich in der zweiten Phase der Umsetzung. Deshalb kann ich Ihnen mitteilen: Wir waren, wir sind und wir bleiben dieser Vorlage gegenüber sehr kritisch eingestellt. Wie der Bundesrat gehen wir von einer signifikanten Erhöhung des Missbrauchsrisikos aus. Das gilt es ernst zu nehmen, auch weil zwischenzeitlich eine vertiefte Analyse vorliegt. Der Entwurf, den Ihnen die Kommission vorlegt, setzt bewusst neue Anreize zum Missbrauch der Arbeitslosenversicherung. Werden diese Anreize nicht korrigiert, ist das quasi eine Einladung zur Selbstbedienung. Wir haben das Prinzip exemplarisch bereits in der Corona-Pandemie durchgespielt. Wir sollten als Gesetzgeber aus Fehlern lernen, statt sie zu wiederholen. Das Missbrauchsrisiko sollten wir sicher nicht noch erhöhen.
In der bisherigen Beratung haben wir ausgeführt, dass ein erhebliches Risiko besteht, dass nicht anspruchsberechtigte Personen entsprechende Versicherungsleistungen beziehen. Wir wollen eine Versicherung, welche zum Schutz von berechtigten Personen geschaffen worden ist, nicht so abändern, dass sie plötzlich Gelegenheit zum Missbrauch bietet. Denn Gelegenheiten werden auch genutzt. Unter dem Strich ist zudem klar festzuhalten, dass die Umsetzung sehr viel mehr Bürokratie auslöst. Auch das widerspricht unseren Zielsetzungen diametral. Deshalb halten wir am Antrag auf Nichteintreten fest.