Glättli Balthasar · Nationalrat · 2024-06-13
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Die steigenden Energiepreise waren in den letzten Jahren ein enormes Thema, natürlich wegen des Überfalls Russlands auf die Ukraine und wegen der Preisverwerfungen, die darauf nicht nur bei den fossilen Energien, sondern wegen der Anbindung an den Gaspreis auch bei den Strompreisen erfolgt sind. Aber auch wenn die Preise für Öl, Gas und Strom unterdessen wieder gesunken sind: Das Grundproblem, das diese Motion anspricht, bleibt. Es gibt massive Fehlanreize gegen die sinnvollen und notwendigen Gebäudesanierungen bei vermieteten Liegenschaften.
Wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer einer Liegenschaft sind, dann haben Sie es selbst in der Hand, mit der Investition in eine energetische Sanierung die Heizkosten massiv zu senken und damit auch nach einer bestimmten Zeit die Sanierung zu amortisieren. Wenn dagegen eine Mietliegenschaft mit einer schlecht isolierten Gebäudehülle betroffen ist, haben die Mietenden und nicht der Hausbesitzer die Mehrkosten bei den Heizkosten zu bezahlen. Das heisst, für die Hausbesitzenden gibt es wenig Anreiz, die Liegenschaft energetisch zu sanieren. Die Energiekosten generell und eben auch allfällige Preisexplosionen gehen umgekehrt voll und ganz zulasten der Mietenden, die Nebenkosten explodieren. Den Mietenden sind eigentlich die Hände gebunden. Die einzige Möglichkeit, die sie haben, ist, weniger zu heizen. Das gibt eine bestimmte Einsparung, das ist klar, aber abgesehen davon hat man keinen Einfluss, weder auf die Ökobilanz noch auf die Heizkosten.
Der Bundesrat argumentiert erstens, das sei zu teuer. Ich habe mich dazu extra auch mit der Geschäftsstelle von Minergie ausgetauscht. Sie hat verschiedene solche Umbauten, Sanierungen begleitet. Ein Beispiel ist eine Sanierung von letztem Jahr, ein typisches Durchschnittsobjekt, ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen, Baujahr 1940. Der Heizenergiebedarf hat sich mit dieser Sanierung um über 90 Prozent verringert. Die Sanierung war wirtschaftlich durchaus tragbar.
Der Bundesrat selbst schreibt in seiner Antwort, dass mit dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit - kurz Klimaschutzgesetz - neben den bereits heute bestehenden Subventionen im Rahmen des Gebäudeprogramms auch noch Finanzhilfen für den Ersatz von fossilen Heizsystemen dazukommen. Das heisst, man kann für alle Komponenten vom Staat sogar noch Unterstützung erhalten.
Zweitens argumentiert der Bundesrat, das Mietrecht beschränke ja die Mietzinsaufschläge. Ja, nur die tatsächlich [PAGE 1272] wertvermehrenden Kosten dürften eigentlich überwälzt werden. Aber dieses Gesetz ist leider ein Gesetz im Konjunktiv, vor allem dann, wenn die Sanierung zur Kündigung gebraucht wird - ich würde sagen: missbraucht wird - und dann der Mietzins explodiert. Ja, auch den kann man bis dreissig Tage nach der Schlüsselübergabe anfechten. Aber wer macht das, wer hat die nötigen Grundlagen dazu, wenn es keine Transparenz über die Vormieter gibt?
Ich möchte aber nicht nur kritisieren, sondern auch das Potenzial ansprechen: 90 Prozent einsparen, das reduziert unsere Abhängigkeit massiv, das ist ein Gewinn. Es ist auch ein Gewinn in Bezug auf die Wohnqualität der Menschen. Man könnte noch viel weiter gehen. Sie wissen, Gallus Cadonau gibt uns in der Wandelhalle täglich neue Beispiele von Häusern, die nicht Energie brauchen, sondern Kraftwerke sind: Plus-Energie-Häuser. Sie sehen, ich bin unheimlich bescheiden, ich finde: Der Standard Minergie sollte der Massstab sein.
Zusammen mit den positiven Anreizen schaffen wir hier ein System kombinierter Anreize und "Abreize", damit wir beim Thema Gebäudeisolation vorwärtsmachen können, auch bei vermieteten Liegenschaften.