Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2024-06-13
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte mit meiner Motion ein Thema vorbringen, das Ihnen vielleicht nicht so geläufig ist, das aber im Arbeitsalltag, vor allem in Unternehmensgruppen, durchaus immer wieder ein Thema darstellt; diesen könnte man das Leben etwas leichter machen, gerade und vor allem in einer Zeit des Fachkräftemangels.
Es ist hinlänglich bekannt, dass der Wohlstand und die Innovationskraft in der Schweiz massgeblich von der Wertschöpfung auch der grossen internationalen Unternehmen abhängig sind. Wir brauchen dort aber etwas mehr Flexibilität im grenzüberschreitenden Austausch von Fachkräften. Die rigiden Vorgaben des Arbeitsvermittlungsgesetzes, wie wir sie heute kennen, stehen einem konzerninternen Personalverleih, also dem Personalverleih innerhalb der Unternehmensgruppe zwischen verschiedenen Tochtergesellschaften, entgegen. Es wäre wichtig, wenn man mehr gut qualifizierte Leute einfacher und sogar bewilligungsfrei rekrutieren könnte, da sie ja schon in der gleichen Unternehmung, wenn auch eben in einem anderen Land, arbeiten. Um all diejenigen zu beruhigen, die befürchten, dass es in der Schweiz dann wieder mehr Leute aus dem Ausland geben würde: Das Schöne daran ist, dass diese Personen ausschliesslich in die Schweiz kommen, um zu arbeiten, und dies eher ausgelegt auf eine kürzere Dauer. Der Schutz der Arbeitnehmenden ist dabei besonders wichtig. Es gelten nach wie vor natürlich die Regeln des Entsendegesetzes oder des Arbeitsgesetzes, hieran soll nicht gerüttelt werden.
Ich möchte mit dieser Motion eigentlich folgende Änderungen herbeiführen: Es gibt einen Unterschied zwischen professionellen Personalverleihen und dem konzerninternen Personalverleih. Professionelle Personalverleihe sind Personalbüros, die den gewerblichen Zweck haben, Personal zu rekrutieren und zu verleihen - das sind zum Beispiel die klassischen Temporärbüros -; sie wollen mit diesem Geschäftsmodell einen Gewinn erzielen. Der konzerninterne Personalverleih hingegen stellt das Gegenteil davon dar. Man will ja nicht gewerbsmässig Personal verleihen, sondern es sollen einfach Leute innerhalb der Unternehmensgruppe in anderen Gesellschaften arbeiten. Es gilt zum Beispiel auch eine Grenze: Unter einem jährlichen Umsatz von 100[NB]000 Franken kann es sich gar nicht um einen gewerbsmässigen Personalverleih handeln. In dem Sinn entsteht eben auch keine Konkurrenzsituation zu professionellen Personalvermittlern oder -verleihen.
Bis 2017 handhabte das SECO den Personalverleih unter diesen Gesichtspunkten denn auch sehr liberal. Wenn nämlich keine Gewinnabsicht bestand, ermöglichte man den Personalverleih von Gesellschaft zu Gesellschaft innerhalb der gleichen Gruppe ohne Bewilligung. Am 20.[NB]Juni 2017 trat dann aber eine Weisung in Kraft, in der das SECO selber vom sogenannten konzerninternen Personalverleih sprach, dies im Gegensatz zur Argumentation in der ablehnenden Haltung des Bundesrates. Mit dieser Weisung verschärfte das SECO die Regelung, womit der Personalverleih innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe erschwert wurde. Ich habe mir dieses Papier heute zu Gemüte geführt. Die darin aufgeführten spezifische Indizien, die erfüllt sein müssen, damit ein konzerninterner Personalverleih bewilligungsfrei erfolgen kann, sind kumulativ sehr schwer einzuhalten.
Ich möchte deshalb mit dieser Motion, dass diese Weisung des SECO - es ist ja nicht einmal eine Verordnung - erstens liberaler gehandhabt wird und dass dieses Schreiben zweitens eben auf gesetzliche Füsse gestellt wird. Das ist der Zweck dieser Motion, nämlich dass man eine gesetzliche Regelung schafft, damit man innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe eben in der Regel bewilligungsfrei Personal verleihen kann - nichts weniger und nichts mehr.
Es ist klar, ich wiederhole es noch einmal, Herr Bundesrat: Das Entsendegesetz gilt weiterhin, und auch das Arbeitsgesetz gilt weiterhin, dort soll sich nichts ändern. Was sich ändern soll, ist einfach, dass man innerhalb der gleichen Gruppe mit weniger Bürokratie bewilligungsfrei Personen rekrutieren kann.
Ich danke Ihnen für die Annahme der Motion, und ich hoffe, dass der Bundesrat die Chance bekommt, diese Motion umzusetzen.