Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-06-03

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Für den Fall, dass der Antrag Wasserfallen nicht zurückgezogen wird, empfehle ich Ihnen, ihn abzulehnen und es bei der Fassung des Ständerates bewenden zu lassen. Warum? Die Fassung des Ständerates ist präziser, schränkt aber auch auf die wesentlichen Punkte ein. In anderen Teilen geht sie weiter. Ich möchte Ihnen das darlegen.

Sie sehen, es geht hier um Probenahmen und DNA-Analysen bei verurteilten Personen. In diesem Sinn geht der Beschluss des Ständerates weiter als der Entwurf des Bundesrates, denn es geht um alle verurteilten Personen, auch um solche, die allenfalls zu einer bedingten Strafe verurteilt worden sind. Dann besteht eine Änderung darin, dass unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils eine Probenahme vollzogen werden kann. Wesentlich ist dann aber, dass es sich bei der Fassung des Ständerates um die vorsätzlich begangenen Taten handelt. Wenn es Sinn machen soll, bei Personen, die verurteilt worden sind, eine Analyse zu erstellen, einen Abstrich zu machen, dann sicher nur bei Personen, die vorsätzlich ein Verbrechen begangen haben, und nicht bei Personen, die - nicht absichtlich, sondern fahrlässig - ein Vergehen begangen haben. Denn Leute, die fahrlässig Taten begehen, sind in der Regel nicht jene, die dann wieder mit einer Delinquenz auftreten, bei der es wichtig ist, entsprechende Analysen zu haben und Spuren vergleichen zu können. Sie sind nicht die Bösen, sie sind nicht die Arglistigen, die vorsätzlich Schaden zufügen, sondern sie sind die Unsorgfältigen, eben die Fahrlässigen. Das ist eine völlig andere Täterkategorie. Ich glaube, dass es sehr wenige Hits geben würde, wenn wir diese Täterkategorie - eben die Täterkategorie der Fahrlässigen - auch erfassen würden.

Aus diesem Grunde - aber auch, weil die Fassung des Ständerates präziser ist und etwas weiter geht, nämlich mit Litera c, wo die Verwahrung ebenfalls aufgeführt ist - bitte ich Sie, dem Ständeratsbeschluss weiterhin die Treue zu halten und den Antrag Wasserfallen abzulehnen.