Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-09
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für diesen frommen Wunsch, Herr Nationalratspräsident. Gerne nehme ich Stellung zu den beiden Differenzen.
Zuerst zu Artikel 20: Mit seinem Beschluss zu Artikel 20 SBBG folgt der Ständerat grundsätzlich den Überlegungen des Bundesrates. Für die Obergrenze der Gewährung von Tresoreriedarlehen will er jedoch keinen fixen Wert definieren, sondern auf die in den strategischen Zielen des Bundesrates definierten Vorgaben zur Nettoverschuldung verweisen. In den aktuellen strategischen Zielen ist vorgesehen, dass die Nettoverschuldung der SBB bis 2030 wieder ein Niveau erreichen soll, das maximal dem 6,5-Fachen des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen entspricht.
Die Vorgaben zur Gewährung von Tresoreriedarlehen auf Gesetzesebene mit den strategischen Zielen zu verbinden, ist für den Bundesrat eine valable Alternative. Damit wird dem Hauptziel des Bundesrates, keine Darlehen mehr an der Schuldenbremse vorbei zu gewähren, in abgeschwächter Form Rechnung getragen. Deshalb habe ich im Ständerat den im Entwurf des Bundesrates gemachten Vorschlag zugunsten dieser Lösung zurückgezogen. Wenn Sie sich auf diese Lösung einigen, wird die Eidgenössische Finanzverwaltung aller Voraussicht nach mindestens bis 2030 und mit grösster Wahrscheinlichkeit auch darüber hinaus Tresoreriedarlehen gewähren können. Die Anpassung von Artikel 20 SBBG sollte die Konkurrenzsituation um Bundesmittel also nicht verschärfen. Vorbehalten bleiben natürlich immer grössere Krisen und damit zusammenhängende Neuverschuldungen der SBB. Ausgehend davon möchte ich Sie bitten, hier dem Ständerat und der Kommissionsminderheit zu folgen.
Dann komme ich zu Artikel 26b Absatz 1: Hier haben wir einen Kapitalzuschuss. Dieser geht auf die Motion 22.3008 der FK-S, "Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten", zurück. Diese fordert, dass die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB als ausserordentlich gelten und dass den SBB entsprechende Finanzhilfen gewährt werden, um die planungsgemässe Durchführung der Investitionen entsprechend den Beschlüssen der Bundesversammlung sicherzustellen. Mit diesem Kapitalzuschuss erfüllt der Bundesrat somit einen Auftrag des Parlamentes. Die Verluste aus der Covid-19-Zeit sind insbesondere auf den Fernverkehr zurückzuführen. Ausgehend davon bemisst sich die Höhe des Kapitalzuschusses an den Verlusten aus dem Fernverkehr in den Jahren 2020 bis 2022. Diese beliefen sich auf insgesamt 1,15 Milliarden Franken.
Der Ständerat hat dieser Gesetzesanpassung zugestimmt, er hat aber die Ausgabenbremse nicht gelöst. Einerseits war die Zustimmung im Ständerat knapp - 21 zu 20 Stimmen -, und andererseits hat der Ständerat es verpasst, die Ausgabenbremse zu lösen. Damit kann der Nationalrat noch einmal über Artikel 26b beraten, auch über den Inhalt der[NB]Gesetzesanpassung.[NB]Grundsätzlich könnte somit der Zuschuss, wie von der Minderheit der Kommission gefordert, reduziert werden.
Der vorgesehene Kapitalzuschuss wurde aber nach Ansicht des Bundesrates, wie in der Motion gefordert, umgesetzt. Mit der Stärkung des Eigenkapitals können die SBB ihre Verschuldung reduzieren, das erhöht auch ihre Resilienz. Allerdings dürften die SBB auch mit einem Kapitalzuschuss in Höhe von 600 Millionen Franken die Vorgaben in den strategischen Zielen zur maximalen Nettoverschuldung bis 2030 einhalten können. Sie hätten damit einfach weniger Spielraum für Unvorhergesehenes.