Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-09-09
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09
Wortprotokoll
Bevor ich auf diese Angelegenheit eingehe, möchte ich meine Interessenbindung offenlegen. Wie Sie wissen, bin ich Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands. Diese Interessenerklärung gilt selbstverständlich auch für den Rest der Session.
In der Schweiz kennen wir seit 1967 das Verbandsbeschwerderecht. Dieses Recht erlaubt es gewissen gesamtschweizerisch tätigen Umweltschutzorganisationen, gegen Bauprojekte Beschwerde einzulegen, wenn diese Bundesumweltrecht verletzen. Konkret steht dies im NHG und im USG. Im USG gibt es zudem eine Beschränkung: Beschwerden sind nur gegen Vorhaben möglich, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Mit der Vorlage werden Bauprojekte mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern, die sich innerhalb der Bauzonen befinden, vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen. Die UREK-S beantragt ausserdem, das Verbandsbeschwerderecht in Gewässerräumen aufzuheben.
Ich unterstütze diese Vorlage aus den folgenden vier Gründen: Erstens ist es nicht von der Hand zu weisen, dass es bei Beschwerden heute ein ungleiches Machtverhältnis gibt. Auf der einen Seite steht ein privater Bauherr mit einem kleinen Wohnbauprojekt, beispielsweise einem Familienhaus, auf der anderen Seite eine nationale Umweltschutzorganisation. Diesen beiden Parteien stehen für den Beschwerdeprozess ganz unterschiedliche Mengen an Ressourcen zur Verfügung. Dabei kippt die Waage gerne mal in Richtung der Partei mit mehr Ressourcen. Diesem Machtgefälle wirkt die Vorlage entgegen, indem nationale Umweltschutzorganisationen keine Beschwerden mehr gegen sehr kleine, private Wohnbauprojekte einreichen können. Es entsteht eine ausgewogenere Situation, bei der notabene alle anderen Beschwerdemöglichkeiten weiterhin bestehen bleiben.
Deuxièmement, les recours et les oppositions constituent un problème pour la réalisation de projets de construction, car ils entraînent d'importants retards. Cette situation n'est pas uniquement problématique pour les maîtres d'ouvrage et les entreprises de construction, qui ont besoin de sécurité en matière de planification, mais elle a également pour conséquence d'empêcher ou de ralentir la réalisation de projets de densification judicieux du point de vue énergétique et de l'aménagement du territoire. L'objectif de densification vers l'intérieur prescrit par la loi sur l'aménagement du territoire ne peut donc pas être poursuivi de manière systématique. Le ralentissement des activités de construction réduit également la quantité de nouveaux logements construits.
Drittens werden Beschwerden oft gezielt genutzt, um Projekte aus subjektiven oder taktischen Gründen absichtlich zu verzögern. Das Verbandsbeschwerderecht wird also exzessiv und oft auch rein präventiv eingesetzt. Die Vorlage bietet hier Hand für eine Kurskorrektur. Sie führt das Verbandsbeschwerderecht zurück auf seinen Kernzweck, auf das, was wesentlich ist. Dadurch kann auch das Missbrauchspotenzial verringert werden.
Quatrièmement, il existe encore un autre déséquilibre en matière de droit de recours des organisations: celui qu'il y a entre la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage et la loi sur la protection de l'environnement. En effet, seule la loi sur la protection de l'environnement connaît certaines restrictions du droit de recours des organisations. Ce n'est pas le cas de la loi fédérale sur la protection de la nature et[NB]du[NB]paysage.[NB]Le projet vise également à corriger ce déséquilibre.
Zum Schluss erlaube ich mir noch ein Wort zum Antrag der Kommission, das Verbandsbeschwerderecht innerhalb des Gewässerraums aufzuheben: Innerhalb des Gewässerraums gelten bereits verschiedene Vorgaben und Restriktionen für das Bauen. Zusätzliche Einschränkungen über das Verbandsbeschwerderecht sind deshalb dort überflüssig, sie würden die Bautätigkeit nur unnötig noch weiter einschränken.
Aus diesen Gründen unterstütze ich die Vorlage gemäss Mehrheitsantrag. Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen.