Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-09
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 10.[NB]Januar die Botschaft zur Umweltverantwortungs-Initiative zu Ihren Handen verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative, wie bereits gesagt wurde, zur Ablehnung und stellt ihr auch keinen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der Nationalrat ist am 3.[NB]Juni mit 129 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen dieser Empfehlung gefolgt. Auch die Mehrheit Ihrer Kommission ist gleicher Meinung.
Gerne gebe ich Ihnen in Ergänzung zum Gesagten die Haltung des Bundesrates bekannt. Die Initiative verlangt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten nur noch so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen dürfen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz die Umweltbelastung, die der inländische Konsum verursacht, innerhalb von zehn Jahren drastisch reduzieren. Bund und Kantone wären verpflichtet, dies gemeinsam sicherzustellen. Die Massnahmen müssten zudem sozial verträglich sein, und zwar im Inland wie im Ausland. Namentlich in den Bereichen Klima, Biodiversität oder Stickstoff müsste die Umweltbelastung reduziert werden. Die Initiative will zum langfristigen Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.
Es wurde bereits gesagt, dass der Bundesrat diese Anliegen grundsätzlich teilt. Die Initiative geht ihm aber zu weit. Er will den bisherigen, politisch breit abgestützten Weg weiterverfolgen. Die Bundesverfassung enthält bereits heute genügend Bestimmungen für eine nachhaltige Entwicklung und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Parlament und Bundesrat haben entsprechende Massnahmen bereits beschlossen und Ziele gesetzt. Müssten wir die Übergangsfrist von zehn Jahren einhalten, wären rigorose Massnahmen nötig. Produkte und Dienstleistungen für die Schweiz[NB]müssten unter deutlich strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte für den ausländischen Markt. Folglich würden die Produktionskosten steigen, und die Bevölkerung müsste mit höheren Preisen oder mit einer kleineren Produkteauswahl rechnen. Insbesondere die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Mobilität und Wohnen wären betroffen. Die Umsetzung der Initiative hätte weitreichende und negative wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Konsequenzen. Die Kosten wären unverhältnismässig hoch. Das sind die Hauptgründe, weshalb der Bundesrat die Initiative ablehnt.
Weshalb lehnen wir auch den Minderheitsantrag Vara ab? Die Initiative verletzt eigentlich das Prinzip der Nachhaltigkeit, weil sie nur auf den ökologischen, allenfalls noch auf den sozialen Aspekt schielt, den ökonomischen Aspekt aber vollständig ausblendet. Wir können diese Reform letztlich nicht ohne die Menschen in diesem Land machen, die ein Minimum an Wohlstand erwarten. Eine Nachhaltigkeit, die die ökonomische Nachhaltigkeit nicht berücksichtigt, verletzt eines der drei Grundprinzipien von Nachhaltigkeit. Nachhaltig ist eine Massnahme dann, wenn sie ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig ist. Wenn wir das ökonomische Element vollständig ausblenden, haben wir vielleicht etwas für die Erde getan, aber nichts für den Menschen. Dann hätten viele Menschen gar keinen Platz mehr. Ich glaube, das kann nicht der Weg sein, den der Bundesrat anstreben möchte. Das ist letztlich der Grund, weshalb er auch dem indirekten Gegenvorschlag nicht zustimmen kann, dies letztlich auch vor dem Hintergrund, dass wir in der Bundesverfassung genügend Grundsätze in Hinblick auf die Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit haben - aber eben einer Nachhaltigkeit im Sinne der drei Dimensionen.
Bereits Artikel 2 der Bundesverfassung beinhaltet den Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die nachhaltige Entwicklung ist also ganz vorne in der Verfassung, im Zweckartikel, aufgeführt. Wir haben in Artikel 54 die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen als Grundzielsetzung, insbesondere betreffend die Tätigkeit im Ausland. In Artikel 73 wird die Nachhaltigkeit im Sinne einer umweltschonenden Nutzung der Ressourcen erneut auch für das Inland stipuliert. Artikel 74 nennt spezifisch den Umweltschutz als Zielsetzung. Schliesslich sieht Artikel 104 die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft als landwirtschaftliche Zielsetzung vor, und in Artikel 104a geht es um die Erhaltung der Ernährungssicherheit.
Ich glaube also, eine Initiative brauchen wir nicht. Vielmehr müssen wir die Massnahmen, die das Parlament bzw. die Bevölkerung beschlossen hat, konsequent umsetzen. Ich muss Ihnen sagen, dies ist eine riesige Herausforderung. Die Bevölkerung hat vor etwas mehr als einem Jahr mit über 60 Prozent das Netto-null-Ziel beschlossen. Das kommt Ihrer Initiative eigentlich sehr nahe, indem es besagt, dass wir nicht mehr Treibhausgase ausstossen dürfen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden. Diese [PAGE 662] Herausforderungen müssen wir jetzt angehen. Diese jetzt noch zu übersteuern, wäre wirklich zu viel und kaum verträglich für die Bevölkerung.
Wir haben die Gesetzgebung, und wir haben die parlamentarische Initiative 20.433, "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken". Wir werden Verordnungen vorlegen, um das umzusetzen und um die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu fördern. Es gibt also genügend Massnahmen, die in Richtung der Umweltverantwortungs-Initiative gehen, aber verträglich umsetzbar sind. Ich kann hier auch das CO2-Gesetz für den Zeitraum bis 2030 erwähnen. Bei den Umsetzungsarbeiten stelle ich einfach fest, dass bereits diese Vorgaben von Parlament und Bevölkerung sehr hohe Anforderungen an uns und letztlich auch an die Bevölkerung draussen stellen werden.
Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr auch keinen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.