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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-09-09

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-09

Wortprotokoll

Am 21.[NB]Februar 2023 wurde die Volksinitiative "für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen" eingereicht. Die Initiative sieht die Einführung eines neuen Artikels 94a in die Bundesverfassung vor. Mit diesem Artikel wird verlangt, dass sich die schweizerische Gesamtwirtschaft im Rahmen bewegt, der durch die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit vorgegeben ist. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen demnach nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Mit dem Artikel werden Bund und Kantone verpflichtet, gemeinsam die Einhaltung dieses Grundsatzes sicherzustellen und dabei insbesondere die Sozialverträglichkeit der getroffenen Massnahmen im In- und Ausland zu gewährleisten.

Gemäss einer neuen Übergangsbestimmung in Artikel 197 Ziffer 13 der Bundesverfassung müssen Bund und Kantone dafür sorgen, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme der Initiative die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet. Diese Bestimmung enthält eine nicht abschliessende Aufzählung der dafür massgeblichen Bereiche wie beispielsweise die Klimaveränderung oder den Biodiversitätsverlust. Sie erfasst die durch den Inlandkonsum verursachte Umweltbelastung. Als Messgrösse werden die planetaren Belastbarkeitsgrenzen herangezogen.

Der Bundesrat empfiehlt gemäss seinem Entwurf vom 10.[NB]Januar 2024 die Volksinitiative zur Ablehnung und verzichtet darauf, dem Parlament einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Der Nationalrat hat die Volksinitiative als Erstrat am 3.[NB]Juni 2024 mit 129 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Auch den Antrag einer Kommissionsminderheit für einen direkten Gegenvorschlag lehnte die grosse Kammer mit 125 zu 63 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Ihre vorberatende Kommission, die UREK-S, hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 25.[NB]Juni 2024 beraten und empfiehlt Ihnen, wie der Bundesrat und der Nationalrat, die Volksinitiative mit 10 zu 3 Stimmen zur Ablehnung. Einen Antrag für einen direkten Gegenvorschlag hat die Kommission ebenfalls mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Für die vorberatende Kommission ist unbestritten, dass die natürlichen Ressourcen weltweit stark beansprucht werden. Damit besteht ein Risiko für Umweltveränderungen, beispielsweise den Klimawandel, die sich negativ auf die Lebensbedingungen in der Schweiz und im Ausland auswirken. [PAGE 660] Aus Sicht der Kommission geht die Initiative aber eindeutig zu weit. Mit der Initiative wird verlangt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.

Bei einer Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren stark reduzieren. Sie[NB]müsste so reduziert werden, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten würden. Dies gälte namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag. Um die kurze und starre Frist von zehn Jahren einzuhalten, müsste die Schweiz rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen treffen. Dies hätte weitreichende wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Folgen. Produkte und Dienstleistungen für den Schweizer Markt[NB]müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte, die für den ausländischen Markt bestimmt sind. Dies würde vor allem die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Mobilität sowie Kleidung und Wohnen betreffen. Ausserdem wäre die Umsetzung der Initiative mit zusätzlichen Vollzugskosten verbunden. Eine Annahme der Initiative würde zu einer extremen Wohlstandsvernichtung in unserem Land führen, verbunden mit weitreichenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die soziale Gerechtigkeit sollten aber nicht gefährdet werden.

Stattdessen setzt die UREK-S darauf, dass Bundesrat und Parlament bereits verschiedene Ziele gesetzt und Massnahmen eingeleitet haben, um die natürlichen Ressourcen zu erhalten, namentlich in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Klimapolitik, Agrarpolitik und nachhaltige Entwicklung. Die Kommission erachtet es als zielführender, diese Gesetzgebungs- und Strategieprozesse weiterzuführen.

Die Minderheit II (Vara) beantragt Ihnen indes die Initiative zur Annahme, mit dem Argument, dass es nun eine fundamentale Änderung der Funktionsweise der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft brauche und dass ein "Weiter wie bisher" enorme Kosten für künftige Generationen verursachen würde.

Die Minderheit I (Vara) stellt den Antrag auf einen direkten Gegenvorschlag. Die Initiative sei im Grundsatz anzunehmen, es sei dabei aber auf die im Initiativtext beschriebene Übergangsbestimmung, auf die Festlegung des Konzepts der planetaren Grenzen als Richtlinie sowie einer Übergangsfrist von zehn Jahren für die Umsetzung, zu verzichten.

Aus Sicht der UREK-S ist auch ein direkter Gegenvorschlag ohne Frist viel zu weitgehend und wäre mit einem Totalumbau von Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz verbunden. Die Folgen für Bevölkerung und Wirtschaft wären sehr einschneidend, weshalb Ihre UREK das von der Minderheit I aufgenommene Anliegen mit demselben Stimmenverhältnis, nämlich 10 zu 3, ablehnte.