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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2024-09-09

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09

Wortprotokoll

Ich mache es hier kurz, nicht, weil das Anliegen der Initiantin nicht mehr verdienen würde, sondern weil die inhaltliche Auseinandersetzung darüber in beiden Kommissionen stattgefunden hat und jetzt noch einmal die inhaltlichen Argumente aufgezählt wurden.

Worum geht es im Kern? Die Kantonsregierungen, das wissen vielleicht nicht alle hier, haben Personen oder Organisationen, die im Rahmen des parlamentarischen Lobbyings ihre Interessen vertreten. Diese Interessenvertreter erhalten einen Zugangsbadge, wie ihn auch die Mitglieder des Parlamentes je zweimal vergeben können. Die Namen der Halter der Badges, die durch die Parlamentsmitglieder vergeben werden, sind öffentlich in einem Register einsehbar. Die Namen der Halter der Badges, die für die Kantonsregierungen die Interessen vertreten, sind es nicht.

Die parlamentarische Initiative Masshardt will auch diese Liste öffentlich machen. Die Initiantin erachtet es als wichtig, dass die Öffentlichkeit weiss, wer für die Kantonsregierungen lobbyiert. In der ersten Phase gab eine knappe Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission von 13 zu 12 Stimmen der Initiative Folge.

Der wichtigste Grund für diese knappe Mehrheit war, dass festgestellt wurde, dass es unterschiedliche Praxen gibt, an wen die Kantonsregierungen diese Badges vergeben: Die einen Kantonsregierungen geben ihren Badge einem Regierungsratsmitglied, die anderen geben sie einem Staatsschreiber oder einer Staatsschreiberin, und die dritten geben ihn einer Lobbyagentur. Die SPK-Mehrheit wollte damals, dass man zumindest einmal transparent einsehen können soll, welche Kantone welche Praxis verfolgen. Die [PAGE 1381] Kommissionsmehrheit war damals der Meinung, dass es schon ein Unterschied sei, ob ein Mitglied einer Kantonsregierung diesen Badge hat und hier die Interessen vertritt oder ob eine PR-Agentur, die x Mandate hat, darunter auch das Mandat für den Kanton XY, diese Interessen hier vertritt. Diesen Unterschied wollte man mindestens einmal transparent machen.

Nach dem Folgegeben der Schwesterkommission beriet die SPK des Ständerates diese Initiative am 30.[NB]April dieses Jahres. Sie schloss sich der Minderheit der SPK des Nationalrates an und verneinte einen Handlungsbedarf in diese Richtung. Sie gab der parlamentarischen Initiative mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Diesen Entscheid wiederum nahm die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 27.[NB]und 28.[NB]Juni zur Kenntnis. Angesichts des ersten, knappen Entscheids in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates und der deutlichen Ablehnung im Ständerat beantragt sie Ihnen nun mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es angesichts des knappen Entscheids in der SPK-N und angesichts des deutlichen Entscheids in der SPK-S als unwahrscheinlich, dass die ständerätliche SPK auf ihren Entscheid zurückkommen wird. Deshalb beantragt Ihnen die SPK-N jetzt, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.