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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-09-09

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09

Wortprotokoll

Die UREK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 25.[NB]Juni dieses Jahres die am 14.[NB]September des letzten Jahres von unserem Ratskollegen Peter Hegglin eingereichte und vom Nationalrat am 11.[NB]Juni dieses Jahres in geänderter Fassung angenommene Motion vorberaten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Mit der Stellungnahme vom 29.[NB]November 2023 hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Mit der Stossrichtung erklärte er sich zwar einverstanden. Er wies jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Motion nicht, wie vom Motionär verlangt, mit einer Zulassung von Behandlungsmethoden umgehend angeordnet werden könne. Stattdessen seien neben Ausnahmezulassungen auch Verordnungsänderungen notwendig. Der Bundesrat kündigte daher für den Fall der Annahme der Motion einen Änderungsantrag an. Dieser vom Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme ausformulierte Antrag wurde dann vom Nationalrat eins zu eins übernommen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Vor diesem Hintergrund hatte die Kommission die Frage zu entscheiden, ob am ursprünglichen, von unserem Rat mit 30 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommenen Wortlaut festgehalten oder die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat einstimmig gutgeheissene Änderung übernommen werden soll. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Nationalrat abgeänderte Fassung anzunehmen.

Die Kommission anerkennt, dass der Motionär ein wichtiges und dringendes Anliegen aufgegriffen hat, denn invasive Schädlinge wie zum Beispiel die vom Motionär besonders angesprochene Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse breiten sich rasch aus. Da sie keine natürlichen Feinde haben, gefährden sie sowohl landwirtschaftliche Kulturen wie zum Beispiel die Kirschenproduktion als auch einheimische Tiere und Pflanzen.

Mit dem am 16.[NB]Juni 2023 in das Landwirtschaftsgesetz eingefügten Artikel 153a verfügt der Bundesrat neu über eine rechtliche Grundlage, mit der er besonders gefährliche Schadorganismen auf nationaler Ebene bekämpfen kann. Als Massnahme kann der Bundesrat unter anderem auch die Verwendung von Organismen anordnen. Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege sind schon heute Pflanzenschutzmittel und Nützlinge, wie zum Beispiel die vom Motionär erwähnte Schlupfwespe, zugelassen. Ein Problem besteht allerdings noch bei der Asiatischen Hornisse. Auch die Nester dieses Schädlings können zwar bereits bekämpft werden, das Problem besteht hier aber darin, dass sich diese oft in Wäldern befinden, und dort ist heute der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln verboten. Um die Bekämpfung dieser Schädlinge mit einem chemischen Mittel oder einem Nützling auch im Wald zu ermöglichen, muss auf Verordnungsebene geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von diesem Verbot bewilligt werden können. Der Bund ist offenbar bereits daran, eine solche Ausnahmeregelung in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vorzubereiten.

Die Kommission begrüsst die Absichten des Bundesrates. Sie begrüsst es zudem explizit, dass auf Verordnungsebene auch die Voraussetzungen für Ausnahmen vom Biozidverbot im Wald geregelt werden sollen. Auch in diesem Zusammenhang erachtet es die Kommission als wichtig, dass die Kantone bei der Bekämpfung von invasiven Organismen genügend Spielraum erhalten, um ortsangepasst und rasch reagieren zu können.

Eine Minderheit der Kommission lehnte die Motion auch in der abgeänderten Fassung ab, verzichtete jedoch darauf, Ihnen einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. Ich möchte Ihnen aber trotzdem die in der Kommissionsberatung formulierten Überlegungen der Minderheit kurz darlegen. Die Minderheit anerkennt zwar das Problem, ist jedoch der Meinung, dieses sei grundsätzlich und umfassend anzugehen. Der vorgeschlagene Weg sei gefährlich und könne neue Probleme verursachen, beispielsweise mit dem Einsatz von Pestiziden im Wald.

Mit diesen Ausführungen bitte ich Sie im Namen der Kommission, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen.