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Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-09-09

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen als Berichterstatter über die Beratung der SPK zur vorliegenden parlamentarischen Initiative Bläsi berichten. Die Kommission hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 17.[NB]Mai 2024 behandelt. Sie beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Vorerst zum Inhalt des Vorstosses: Die Initiative will eine Änderung von Artikel 66a Absatz 2 des Strafgesetzbuches mit dem Ziel, dass die sogenannte Härtefallklausel bei der Anordnung der Landesverweisung nicht mehr via Strafbefehl, sondern nur noch bei einem Urteil durch ein formelles Gericht zur Anwendung kommen kann.

Die Mehrheit der Kommission lehnt den Vorstoss sowohl aus formellen wie auch aus materiellen Gründen ab. In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass die Räte 2019 bzw. 2021 zwei Motionen zum Thema Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer angenommen und an den Bundesrat überwiesen haben. Es sind dies die Motion Müller Philipp 18.3408, "Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen", und die Motion 21.3009 der SPK-N, "Landesverweisungen per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen".

In seinem Bericht vom 1.[NB]März 2024 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 hält der Bundesrat fest, dass aktuell die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Vorstösse ausgearbeitet wird. Sie soll noch 2024 in die Vernehmlassung gehen. Die Kommission hält es nicht für angebracht, in dieser Situation einen parallelen Gesetzgebungsprozess in praktisch gleicher Sache anzustossen. Sie wünscht aber ausdrücklich, dass der Bundesrat den Entwurf wie angekündigt vor Ende 2024 in die Vernehmlassung schickt. Diese Vernehmlassung steht nämlich schon[NB]viel[NB]zu[NB]lange[NB]aus - da bin ich mit der Vertreterin der Minderheit einverstanden -, sie dümpelt schon zu lange vor sich hin.

Für die Kommissionsmehrheit können aber auch zwei materielle Gründe angeführt werden, weshalb der Initiative keine Folge zu geben ist.

Zum einen würde ein Folgegeben zu dem paradoxen Ergebnis führen, dass ausgerechnet bei leichten Straftaten, die per Strafbefehl geahndet werden können, die Anwendung der Härtefallklausel untersagt wäre. Hingegen könnte sie bei schwerwiegenden Straftaten, über die ein Gericht urteilt, weiterhin angewendet werden. Es müsste doch eigentlich genau umgekehrt sein: Je schwerer die Tat, desto weniger müsste die Härtefallklausel greifen. Es wäre sogar zu befürchten, dass fortan mehr Straftaten an die Gerichte überwiesen würden, um diese Situation zu vermeiden. Dadurch würde nur die Überlastung der Gerichte zunehmen.

Zum andern ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass unabhängig von der Behörde, die über eine Ausweisung verfügt, eine Verhältnismässigkeitsprüfung erfolgen muss. Auch die Stimmenden haben sich im Jahr 2016 indirekt gegen eine automatische Ausweisung ausgesprochen, indem sie die Durchsetzungs-Initiative abgelehnt haben.

Wir werden im Rahmen der Beratung der in Aussicht gestellten Vorlage zur Umsetzung der erwähnten Motionen die Möglichkeit haben, diese berechtigten Fragen vor dem Hintergrund einer umfassenden Auslegeordnung und auf der Grundlage einer Botschaft des Bundesrates à fond zu beraten und zu diskutieren.

In den Augen der Kommissionsminderheit wird die Härtefallklausel zu häufig, zu grosszügig und je nach Kanton unterschiedlich angewendet. Diese Situation müsse so rasch wie möglich behoben werden, und der vorliegende Vorstoss gehe dafür in die richtige Richtung.

Die Mehrheit der SPK-N beantragt Ihnen aber mit 16 zu 9 Stimmen, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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